Abschluss von Rabattvereinbarungen für diverse Arzneimittel

Was wird ausgeschrieben
Die BARMER sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V. Die Ausschreibung umfasst elf verschiedene Wirkstoffgruppen, darunter Medikamente zur Behandlung von Multipler Sklerose, Osteoporose und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der außerhalb des klassischen Kartellvergaberechts durchgeführt wird.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Kartellvergaberechts. Im Interesse einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Die im Rahmen des vorliegenden Bekanntmachungstextes verwendete Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" (Ziffer IV.1.1) ist den Vorgaben des Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keinerlei Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen nicht verpflichtend vorgegeben ist. Es handelt sich um einen Rahmenvertrag mit Beitrittsoption, der sich auf diverse Wirkstoffe bezieht.
Die Krankenkasse BARMER möchte Rabattverträge für insgesamt elf verschiedene Arzneimittelgruppen schließen. Das bedeutet, dass Pharmaunternehmen Angebote für bestimmte Wirkstoffe einreichen können, um bei einer Verschreibung dieser Medikamente durch Ärzte bevorzugt berücksichtigt zu werden. Die Verträge sind nicht exklusiv, was bedeutet, dass mehrere Anbieter gleichzeitig für denselben Wirkstoff unter Vertrag genommen werden können. Die Ausschreibung dient der Kosteneffizienz im Gesundheitswesen und richtet sich an pharmazeutische Hersteller, die ihre Produkte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung platzieren möchten.
Aufteilung in Lose
11 LoteAbschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Abschluss von nicht exklusiven Rabattvereinbarungen gem. § 130 a Abs. 8 SGB V für bestimmte Arzneimittel
Zeitplan
- 22. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Aug. 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung