Notärztliche Personalgestellung für die Versorgungsbereiche Brilon und Olsberg

Was wird ausgeschrieben
Der Hochsauerlandkreis schreibt die notärztliche Personalgestellung mittels Arbeitnehmerüberlassung für die Standorte Brilon und Olsberg aus. Der Vertrag beginnt zum 01.01.2027 und ist in zwei Lose unterteilt. Ziel ist die Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst.
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Abschluss von Dienstleistungsverträgen (Arbeitnehmerüberlassung) zur notärztlichen Personalgestellung ab dem 01.01.2027 für die kreiseigenen Versorgungsbereiche Brilon (Los 1) und Olsberg (Los 2)
Der Hochsauerlandkreis sucht externe Dienstleister, die qualifiziertes notärztliches Personal für die Rettungswachen in Brilon und Olsberg zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich um eine Arbeitnehmerüberlassung, bei der Ärzte für den Einsatz im Rettungsdienst bereitgestellt werden, um die gesetzliche Pflicht zur Notfallversorgung zu erfüllen. Die Ausschreibung ist in zwei Lose gegliedert, sodass sich Anbieter für einen oder beide Standorte bewerben können. Der Vertrag startet zum 1. Januar 2027.
Aufteilung in Lose
2 LoteDer Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat Thomas Grosche und die Fachbereichsleiterin des Fachdienst 38 "Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz", Anja Menne, Steinwiese 3, 59872 Meschede ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 gesetzlich verpflichtet die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Aufgabenträger, die personelle Bereitstellung von geeigneten Ärzten zur Teilnahme am Rettungsdienst (Notarztdienst) auf geeignete Einrichtungen/Leistungserbringer zu übertragen. Die Leistung ist am 01.01.2027 um 07:00 Uhr zu beginnen. Den genauen Leistungszeitraum und die weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung regeln die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Anlage 3 "Leistungsbeschreibung" und Anlage 4 " Vertragsbedingungen").
Der Hochsauerlandkreis, vertreten durch den Landrat Thomas Grosche und die Fachbereichsleiterin des Fachdienst 38 "Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz", Anja Menne, Steinwiese 3, 59872 Meschede ist gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24. November 1992 gesetzlich verpflichtet die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Aufgabenträger, die personelle Bereitstellung von geeigneten Ärzten zur Teilnahme am Rettungsdienst (Notarztdienst) auf geeignete Einrichtungen/Leistungserbringer zu übertragen. Die Leistung ist am 01.01.2027 um 07:00 Uhr zu beginnen. Den genauen Leistungszeitraum und die weiteren Einzelheiten zur Leistungserbringung regeln die Vergabeunterlagen (siehe insbesondere Anlage 3 "Leistungsbeschreibung" und Anlage 4 " Vertragsbedingungen").
Zeitplan
- 8. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 24. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung