Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge für den Wirkstoff Methylprednisolon im Open-House-Verfahren
Was wird ausgeschrieben
Die Kaufmännische Krankenkasse vergibt nicht-exklusive Rabattverträge für den Wirkstoff Methylprednisolon. Im Rahmen eines Open-House-Verfahrens können pharmazeutische Unternehmen unter einheitlichen Konditionen einen Rabattvertrag abschließen oder beitreten. Die Vereinbarung gilt voraussichtlich bis Ende 2026. Ein konkreter Beschaffungswert wird nicht angegeben.
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Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die KKH, eine deutsche Krankenkasse mit Sitz in Hannover, sucht nach pharmazeutischen Herstellern, die ihr den Wirkstoff Methylprednisolon zu einem vergünstigten Preis anbieten. Im sogenannten Open-House-Verfahren können sich alle interessierten Unternehmen jederzeit bewerben, um einen Rabattvertrag abzuschließen oder einem bestehenden beizutreten. Die Vereinbarung gilt bis Ende 2026 und sieht einheitliche Konditionen für alle Teilnehmer vor.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Zulassung des Wirkstoffs durch BfArM oder EMA
- Nachweis der Herstellungserlaubnis
- Bereitschaft zur Lieferung in Deutschland
- Angabe von Rabattsätzen oder Festbetragsabweichungen
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Versorgungssicherheit
- Vorlage aktueller Unternehmensdaten
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Zeitplan
- 4. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung