Abschluss von Rabattverträgen für den Wirkstoff Doravirin (Open-House-Verfahren)

Was wird ausgeschrieben
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schreibt den Abschluss von Rabattverträgen für den Wirkstoff Doravirin gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Konditionen beitreten können. Die Laufzeit des Verfahrens erstreckt sich bis Ende 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Doravirin. Bei diesem sogenannten Open-House-Verfahren gibt es keinen Wettbewerb um den günstigsten Preis, sondern die Krankenkasse legt feste Konditionen fest, denen jedes geeignete Unternehmen beitreten kann. Ziel ist es, eine breite Versorgung mit dem Wirkstoff sicherzustellen. Interessierte Unternehmen können die Vertragsunterlagen direkt bei der KKH anfordern und dem Vertrag beitreten, sofern sie die pharmazeutischen Anforderungen erfüllen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Zeitplan
- 7. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung