Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 SGB V für Abaloparatid
Was wird ausgeschrieben
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse schließt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für den Wirkstoff Abaloparatid (ATC-Code H05AA04) im Open-House-Verfahren ab. Das Verfahren läuft bis zum 31.12.2026. Alle geeigneten pharmazeutischen Unternehmen können unter einheitlichen Vertragskonditionen beitreten.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den Wirkstoff/ die Wirkstoffe im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem in der Ausschreibung genannten Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse (rabattvertraege@kkh.de) die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern.
Die KKH Kaufmännische Krankenkasse bietet pharmazeutischen Unternehmen die Möglichkeit, einen Rabattvertrag für den Wirkstoff Abaloparatid abzuschließen. Abaloparatid ist ein Medikament zur Behandlung von Osteoporose. Das Open-House-Verfahren bedeutet, dass die KKH mit allen geeigneten Unternehmen einen Vertrag zu gleichen Konditionen abschließt – es gibt also keinen Wettbewerb im klassischen Sinne, sondern ein offenes Angebot für alle Anbieter. Der Vertrag läuft bis Ende 2026. Pharmazeutische Unternehmen, die an einer Teilnahme interessiert sind, können die Unterlagen per E-Mail anfordern.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Pharmazeutisches Unternehmen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V
- Geeignetheit für Rabattverträge nach SGB V
- Interesse am Wirkstoff Abaloparatid
- Kontaktaufnahme via rabattvertraege@kkh.de
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Kaufmännische Krankenkasse - KKH (im Folgenden KKH) verfolgt das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen Rabattverträge nach § 130a Absatz 8 SGB V über den unter BT-21-Lot gennanten Wirkstoff (ATC) und ggf. einschränkend auf bestimmte Darreichungsformen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Verfahrens" abzuschließen. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o.g. Wirkstoff angeboten. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können dazu bei der genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem pharmazeutischen Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Sollte die KKH während der Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe eine Ausschreibung von Exklusivverträgen im Form des Offenen Verfahrens durchführen, werden die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen beendet.
Zeitplan
- 22. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Dez. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung