Abschluss von Rabattverträgen für die Wirkstoffe Bevacizumab und Rituximab
Was wird ausgeschrieben
Die GWQ ServicePlus AG schreibt nicht-exklusive Rabattverträge für die Wirkstoffe Bevacizumab und Rituximab aus. Es handelt sich um ein Zulassungsmodell, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit zu gleichen Bedingungen beitreten können. Der Vertragsbeginn ist für den 01.07.2026 vorgesehen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Bis zum In Krafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge möchte die GWQ mit allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abschließen. Vertragsstart ist der 01.07.2026.
Die GWQ ServicePlus AG, ein Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen, sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für die Wirkstoffe Bevacizumab und Rituximab. Das Verfahren ist als sogenanntes Zulassungsmodell gestaltet, bei dem alle interessierten Anbieter zu gleichen Konditionen beitreten können, ohne dass eine exklusive Auswahlentscheidung getroffen wird. Ziel ist es, die Wirtschaftlichkeit bei der Versorgung mit diesen Medikamenten zu sichern. Der Vertrag startet am 1. Juli 2026 und ist für einen Zeitraum von zwei Jahren angelegt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Ausschluss von Straftaten gem. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung von Steuern und Abgaben gem. § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB
- Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten gem. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB
- Keine Insolvenzverfahren oder vergleichbare Tatbestände gem. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
- Keine schweren Verfehlungen im Rahmen der beruflichen Ausübung gem. § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB .
Aufteilung in Lose
2 LoteDie GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter http://vergabeportal.gwq-serviceplus.de einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung; einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6). Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7).
Zeitplan
- 27. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Mai 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung