Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen für Blutzuckerteststreifen
Was wird ausgeschrieben
Die GWQ ServicePlus AG schreibt nicht-exklusive Rabattverträge für Blutzuckerteststreifen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus. Es handelt sich um ein offenes Zulassungsmodell, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit beitreten können. Der Vertragsbeginn ist für den 01.07.2026 vorgesehen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
§ 130a Abs. 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen (KK) und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen KK abzugebenden Arzneimittel zu schließen. Die GWQ wird als Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei KK gem. § 130a Abs. 8 S. 5 SGBV für ihre Aktionärs- und Kundenkassen tätig. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die GWQ ServicePlus AG statt. Vertragsstart ist der 01.07.2026.
Die GWQ ServicePlus AG, ein Dienstleister für gesetzliche Krankenkassen, sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen über Blutzuckerteststreifen. Das Verfahren ist als offenes Zulassungsmodell gestaltet, was bedeutet, dass alle interessierten Anbieter zu gleichen Bedingungen beitreten können, sofern sie die Anforderungen erfüllen. Es gibt keine exklusiven Bindungen, sondern eine diskriminierungsfreie Teilnahmemöglichkeit für den Markt. Der Vertrag startet am 1. Juli 2026 und läuft über einen längeren Zeitraum, wobei ein Beitritt auch nach dem Startdatum möglich bleibt.
Aufteilung in Lose
1 LotDie GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, nichtexklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu dem o. a. Wirkstoff mit Vertragsstart zum 01.07.2026 zu schließen. Diesem Vertrag können zu jeder Zeit der Vertragslaufzeit alle interessierten Unternehmen zu den gleichen Bedingungen beitreten (Zulassungsmodell). Die GWQ geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Die Vertragsunterlagen, die teilnehmenden Krankenkassen und deren Umsätze sowie die Termine für die Meldung des Vertrags sind auf dem Vergabeportal der GWQ ServicePlus AG unter https://vergabeportal.gwq-serviceplus.de/arzneimittel einzusehen und herunterzuladen. Bis zum Start exklusiver Verträge steht diese Übergangsvereinbarung allen Marktteilnehmern zum Beitritt offen. Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: Bei Eingang der unterzeichneten Verträge / Erklärung und Nachweise zum 10.06.2026 kann eine erstmalige Meldung zum 01.07.2026 realisiert werden. Folgende Unterlagen sind einzureichen: unterzeichneter Vertrag in doppelter Ausfertigung oder mit qualifizierter elektrinischer Signatur (QES); einen Nachweis über die arzneimittelrechtliche Zulassung mittels Auszug aus dem öffentlichen Teil der AMIceDatenbank; Liste der vertragsgegenständlichen PZN (Anlage 5), unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 6), Eigenerklärung zur EU-Verordnung (Anlage 7)
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 10. Aug. 2027EinreichungsfristElektronische Einreichung