Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten für gesetzlich Versicherte
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Niedersachsen vergibt einen Rahmenvertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Inhalations- und Atemtherapiegeräte der Produktgruppe 14 des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V). Das Verhandlungsverfahren nach § 127 Abs. 1 SGB V richtet sich an präqualifizierte Leistungserbringer. Der Vertrag beinhaltet keine Abnahmepflicht oder festgelegte Versorgungsmenge.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
Die AOK Niedersachsen sucht einen Vertragspartner für die Versorgung ihrer gesetzlich Versicherten mit Sauerstofftherapiegeräten. Dies sind medizinische Geräte zur Inhalations- und Atemtherapie, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen (Produktgruppe 14) gelistet sind. Teilnehmen können nur Unternehmen, die nach § 126 SGB V präqualifiziert sind. Der Vertrag ist ein Rahmenvertrag ohne festgelegte Abgabemenge – das heißt, der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Versorgungen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: AOK Niedersachsen)
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Präqualifizierung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich
- Erfahrung in der Versorgung mit Inhalations- und Atemtherapiegeräten
- Einhaltung der Produktanforderungen des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V
- Nachweis der Qualitätssicherung für Medizinprodukte
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotDie relevanten Produkte sind in folgenden Produktgruppen (PG) des Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V enthalten: PG 14 Inhalations- und Atemtherapiegeräte. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden: https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home/verzeichnis/3a04d3a6-0b30-425f-8602-97c41bf885fe
Zeitplan
- 28. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung