Rahmenvertrag zur Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X
Was wird ausgeschrieben
Die BKK firmus in Bremen vergibt einen Rahmenvertrag über die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten und setzt diese außergerichtlich oder nach Absprache auch gerichtlich durch. Die Vertragslaufzeit beträgt 1080 Tage (ca. 3 Jahre). Die Zuschlagskriterien sind Qualität (60%) und Preis (40%).
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Gegenstand der Leistung ist die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, setzt diese außergerichtlich und im Einzelfall nach Absprache mit der Auftraggeberin auch gerichtlich durch.
Die BKK firmus, eine Betriebskrankenkasse in Bremen, vergibt einen Rahmenvertrag für die Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X. Das bedeutet: Wenn ein Versicherter einen Schaden hat und ein Dritter dafür verantwortlich ist, prüft der Auftragnehmer, ob die Krankenkasse Schadensersatzansprüche gegen diesen Dritten geltend machen kann — und setzt diese Ansprüche gegebenenfalls außergerichtlich oder vor Gericht durch. Der Vertrag läuft über drei Jahre, wobei die Qualität der Arbeit (60%) stärker gewichtet wird als der Preis (40%). Bewerber sollten Erfahrung im deutschen Sozialrecht und idealerweise Referenzen von vergleichbaren Aufträgen für Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger vorweisen können.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erfahrung im deutschen Sozialrecht (insbesondere SGB X)
- Fähigkeit zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
- Kenntnisse im Regressrecht nach § 116 SGB X
- Geeignete personelle und sachliche Ausstattung für die Fallbearbeitung
- Erfahrung mit der Bearbeitung von Regressfällen für Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand der Leistung ist die Übernahme und Bearbeitung von Regressfällen nach § 116 SGB X unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. Der Auftragnehmer prüft Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, setzt diese außergerichtlich und im Einzelfall nach Absprache mit der Auftraggeberin auch gerichtlich durch.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality60%
Qualität
- price40%
Preis
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert