Abschluss von Rabattverträgen für den Wirkstoff Sevofluran im Sprechstundenbedarf
Was wird ausgeschrieben
Die AOK Niedersachsen schreibt nicht exklusive Rabattverträge für den Wirkstoff Sevofluran im Rahmen des Sprechstundenbedarfs aus. Es handelt sich um ein sogenanntes Open-House-Modell, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmen jederzeit während der Laufzeit vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 beitreten können. Ziel ist die Sicherstellung der Versorgung mit rabattierten Fertigarzneimitteln in niedersächsischen Apotheken.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V für die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs in Niedersachsen verordnungs- und abgabefähigen Arzneimittel mit dem Wirkstoff Sevofluran (ATC-Code: N01AB08) innerhalb des Zeitraumes vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“). In Niedersachsen haben Apotheken auch im Sprechstundenbedarf ab dem 01.07.2026 vorrangig Fertigarzneimittel abzugeben, für die ein Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V besteht.
Die AOK Niedersachsen sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Narkosemittel Sevofluran. Das Verfahren folgt einem sogenannten Open-House-Modell, was bedeutet, dass es keine exklusiven Verträge gibt und sich interessierte Unternehmen jederzeit während der Vertragslaufzeit von zwei Jahren (Juli 2026 bis Juni 2028) anschließen können. Apotheken sind verpflichtet, bei der Abgabe von Sprechstundenbedarf vorrangig auf diese rabattierten Produkte zurückzugreifen. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, gibt es keinen Wettbewerb um einen einzelnen Zuschlag, sondern ein standardisiertes Vertragsangebot für alle qualifizierten Anbieter.
Aufteilung in Lose
1 LotDie ARGE Sprechstundenbedarfsbeschaffung GbR (ARGE-SSB) beabsichtigt nicht exklusive Arzneimittelrabattverträge zu dem Wirkstoff Sevofluran (ATC-Code: N01AB08) mit möglichst allen Marktteilnehmern (pharmazeutische Unternehmer oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer) im sog. „open-house-Modell“ abzuschließen. Die ARGE-SSB wird keine Auswahlentscheidung treffen und jedem interessierten pharmazeutischen Unternehmen ein identisches Vertragsangebot unterbreiten. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2026. Alle Verträge enden spätestens am 30.06.2028, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Sevofluran (ATC-Code: N01AB08) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.07.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 29.05.2026 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der ARGE-SSB an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der ARGE-SSB notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Apr. 2028EinreichungsfristElektronische Einreichung