TED·325925-2026

Abschluss einer Sach- und Ertragsausfallversicherung für ein Klinikum

Klinikum Ingolstadt GmbHIngolstadt, GermanyVeröffentlicht 12. Mai 2026
Auftragswert
~€1.2M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
19. Mai 2026
-10 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Klinikum Ingolstadt GmbH schreibt eine Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfallversicherung aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab dem 01.01.2027 mit einer automatischen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe einer Gebäude-, Inventar- und Ertragsausfall-Versicherung für die Versicherungsnehmerin und die Versicherten.

VergabeHero-Einschätzung

Das Klinikum Ingolstadt sucht einen Versicherungspartner für den Schutz seiner Gebäude, des Inventars sowie zur Absicherung gegen Ertragsausfälle. Der Vertrag läuft zunächst über zwei Jahre und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Da es sich um ein Krankenhaus handelt, ist eine umfassende Deckung für den laufenden Betrieb essenziell. Die Vergabe erfolgt über ein Verhandlungsverfahren, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

VersicherungsdienstleistungenGesundheitswesenVersicherungKlinikumRisikoabsicherungOeffentliche VerwaltungErtragsausfall
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB
  • Nachweis der beruflichen Zuverlässigkeit und Integrität

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126GWB Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Sach- und Ertragsausfall-Versicherung

Gegenstand ist ausschließlich die Versicherungsleistung (Übernahme eines Risikos gegen Entgelt) einschließlich der hierzu notwendigen Vertrags- und Schadenbearbeitungskosten. Der Vertrag sieht eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend ab dem 01.01.2027, 12:00 Uhr vor. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum jeweiligen Jahresende schriftlich gekündigt wird. Folgende Versicherungssummen sind zu versichern: 1.108.777.552 EUR Gebäude zum Neuwert nach Wertzuschlag //117.110.118 EUR Betriebseinrichtung inkl. Vorräte zum Neuwert nach Wertzuschlag//645.774.705 EUR Ertragsausfall (3-Jahressumme, 36 MHZ)

CPV 66510000730 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    1. Schritt: Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Werden mehrere Prämiensätze abgefragt, wird zur Wertung aus den Prämiensätzen sowie der jeweiligen Berechnungsgrundlage (z. B. Jahresgesamtbausumme, Versicherungssumme) die Gesamtprämie als Wertungspreis ermittelt. Ist das danach beste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es hingegen günstigere Beteiligungsangebote und ist die angebotene Führungsquote höher als 50 %, wird das Führungsangebot lediglich mit einer Zeichnungsquote in Höhe von 50 % berücksichtigt. 2. Schritt: Der restliche Anteil für die vollständige Deckung wird über die verbleibenden preislich günstigeren Beteiligungsangebote der Reihe nach entsprechend der angebotenen Zeichnungsquoten aufgefüllt. 3. Schritt: Sind keine preisgünstigeren Beteiligungsangebote in ausreichendem Umfang für eine Deckung von 100 % vorhanden, werden die bislang im 1. Schritt unberücksichtigten Zeichnungsquoten des ausgewählten Führungsangebotes und danach ggf. weitere preislich teurere Beteiligungsangebote der Reihe nach für die Zuschlagsentscheidung vorgesehen. Sofern das zuvor beschriebene Vorgehen zu dem Ergebnis führt, dass zur vollständigen Deckung des Risikos und damit zur Bildung des Versichererkonsortiums ein Anteil übrigbleibt, der unterhalb der Mindestquote liegt, kann auch unterhalb der Mindestquote ein Beteiligungsangebot berücksichtigt werden.Bei Angeboten, aus denen sich die gleiche Gesamtprämie ergeben würde, wird das Angebot mit der jeweils höheren, im Angebots- und Preisblatt angegebenen Zeichnungsquote bevorzugt berücksichtigt. Ist bei Angeboten, aus denen sich die gleiche Gesamtprämie ergeben würde, auch die angegebene Zeichnungsquote identisch, entscheidet das Los.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Mai 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link