TED·326525-2026

Rahmenvereinbarung für geotechnische Flächenvoruntersuchungen in der deutschen AWZ

Bundesamt für Seeschifffahrt und HydrographieHamburg, GermanyVeröffentlicht 12. Mai 2026
Auftragswert
~€4.5M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie schreibt eine Rahmenvereinbarung für geotechnische Erkundungen in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee aus. Der Auftrag umfasst Felduntersuchungen wie Drucksondierungen und Bohrungen sowie Laboranalysen für die Jahre 2026 bis 2029. Die Arbeiten dienen der Voruntersuchung von Flächen für den Ausbau der Windenergie gemäß Windenergie-auf-See-Gesetz.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Voraussichtlich zu untersuchen sind für das Jahr 2027 33 Drucksondierungslokationen (17 Lokationen bis 80 m und 16 Lokationen bis 60 m) und 17 Lokationen zur Bohrung mit Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es voraussichtlich an 47 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (24 Lokationen bis 80 m und 23 Lokationen bis 60 m) und an 24 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (6 Lokationen bis 80 m und 18 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. http://www.bsh.de/webcode/593368

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie sucht einen Dienstleister für geotechnische Untersuchungen in der Nordsee. Dabei geht es darum, den Meeresboden für zukünftige Windparks zu erkunden, indem Bodenproben entnommen und im Labor analysiert werden. Die Arbeiten finden in den Jahren 2027 und 2028 an festgelegten Standorten statt, wobei der Rahmenvertrag bis 2029 läuft. Es handelt sich um hochspezialisierte maritime Ingenieurdienstleistungen, die eine präzise Dokumentation nach internationalen Standards erfordern.

IngenieurdienstleistungenUmwelt- und GeotechnikÖffentliche VerwaltungEnergieMaritime WirtschaftGeotechnikOffshore WindenergieBaugrunduntersuchungMaritime DienstleistungenNordseeOeffentliche Auftraggeber
Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
PAR-0000Abschluss einer Rahmenvereinbarung von 2026 bis 2029 für die geotechnische Flächenvoruntersuchung in der deutschen AWZ einschließlich Laboruntersuchungen und Dokumentation (FERKL 2026) inklusive der Erst-Abrufe für die Jahre 2027 und 2028 mit der Option der Wiederholung gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 5 VOB/A

Geotechnische Erkundung in der deutschen AWZ der Nordsee inklusive Dokumentation im Rahmen der Voruntersuchung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 WindSeeG. Die geotechnische Erkundung umfasst kontinuierliche Drucksondierungen, diskontinuierliche Drucksondierungen, bohrlochgeophysikalische Messungen, Bohrungen zur Probennahme inklusive Bodenansprache, sowie Laboruntersuchungen. Die zu unterersuchenden Flächen pro Jahr werden von dem Flächenentwicklungsplan (FEP) vorgegeben. In dem jeweiligen Untersuchungsraum gilt es mit den kontinuierlichen Drucksondierungen zu starten. Die Tiefe der kontinuierlichen Drucksondierung soll bis zum Erreichen der Verfahrensgrenze durchgeführt werden. Anschließend wird die Zieltiefe (max. 80 m unter Seeboden) der Erkundung durch die Ausführung von diskontinuierlichen Drucksondierungen erreicht. Bevor mit den Bohrungen zur Probennahme gestartet werden kann, müssen alle Drucksondierungsergebnisse erhoben sein. Es gilt pro FEP-Fläche die Erkundungen logistisch optimiert zusammenhängend auszuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Reihenfolge der Erkundungsarbeiten festzusetzen. Die Tiefe der indirekten und direkten Aufschlüsse beträgt max. 80 m unter Seeboden. Die zu erkundenden Tiefen an den einzelnen Lokationen der Drucksondierungen werden im Vorfeld durch die gesonderte beauftragte geotechnische Begleitung festgelegt. Nach der vollständigen Erhebung der Drucksondierungsergebnisse werden diese durch die geotechnische Begleitung ausgewertet, sodass die Anzahl sowie die Tiefe der Bohrungen zur Probennahme festgelegt werden kann. Dabei sollen nichtbindige Böden voraussichtlich nur abschnittsweise beprobt und bindige Böden voraussichtlich durchgehend beprobt werden. Probeentnahmebohrungen erfolgen an ausgewählten Drucksondierungslokationen. Auf Grundlage der Ergebnisse der Bohrkernansprache ist das vorgegebene Laborprogramm, welches die Klassifikations- sowie Boden- und felsmechanischen Versuche umfasst, durch die geotechnische Begleitung festzulegen und von dem Auftragnehmer dieser Ausschreibung auszuführen. Die Felduntersuchungen, sowie die Dokumentation müssen nach DIN EN ISO 19901-8:2024-01 durchgeführt werden. Die Laborversuche sollen nach aktuellen Normen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der Felduntersuchungen sind in einem Erkundungsbericht (Investigation Report) zusammenfassend darzustellen. Die Laborergebnisse sind in einem Labordatenbericht (Laboratory Data Report) zu dokumentieren. Voraussichtlich zu untersuchen sind für das Jahr 2027 33 Drucksondierungslokationen (17 Lokationen bis 80 m und 16 Lokationen bis 60 m) und 17 Lokationen zur Bohrung mit Probennahme bis 80 m Tiefe. Für das Jahr 2028 gilt es voraussichtlich an 47 Lokationen Drucksondierungen durchzuführen (24 Lokationen bis 80 m und 23 Lokationen bis 60 m) und an 24 Lokationen Bohrungen zur Probennahme (6 Lokationen bis 80 m und 18 Lokationen bis 60 m). Die Erkundungslokationen für das Jahr 2027 werden sich auf der FEP-Fläche N-12.6 und die Erkundungslokationen für das Jahr 2028 werden sich im Untersuchungsraum N-16 Ost befinden. Die voraussichtlichen Mengen des Erkundungsumfanges von weiteren Abrufen in weiteren Erkundungsjahren richten sich nach den Vorgaben des WindSeeG und des Flächenentwicklungsplans und können aktuell noch nicht abgeschätzt werden. http://www.bsh.de/webcode/593368

CPV 45120000
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Zeitplan

  1. 12. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert