Rahmenvereinbarung zur Lieferung von persönlichen ballistischen Schutzwesten und Zubehör für die Polizei NRW
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von ballistischen Schutzwesten sowie Zubehör für die Polizei NRW aus. Der Bedarf umfasst über eine Laufzeit von 720 Tagen bis zu 16.300 Schutzwesten sowie diverse Zubehörteile wie Hüllen und Taschen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Ausstattung der Einsatzkräfte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Persönlichen Ballistischen Schutzwesten (PBSW) mit Zubehör zur verdeckten und offenen Trageweise für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Detaillierte Angaben zu den PBSW ergeben sich aus der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B).
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sucht einen Lieferanten für ballistische Schutzwesten und passendes Zubehör, um die Einsatzkräfte der Polizei in Nordrhein-Westfalen auszustatten. Die Ausschreibung ist als Rahmenvereinbarung angelegt, was bedeutet, dass der Bedarf über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren (720 Tage) je nach tatsächlichem Bedarf abgerufen wird. Insgesamt sind bis zu 16.300 Schutzwesten sowie eine große Menge an Zubehör wie Unterzieh- und Außentragehüllen sowie verschiedene Taschen vorgesehen. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen, um sich für diesen Auftrag zu qualifizieren.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB
- Keine fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung von Unterlagen und Angaben vor. Ein Anspruch auf Nachforderung seitens der Bieter besteht nicht.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftraggeber schätzt, über die Maximallaufzeit gerechnet einen Bedarf von bis zu 16.300 PBSW, 3.120 Unterziehschutzwesten (UZW), 1.200 Unterziehhüllen (UZH), 400 Außentragehüllen (ATH) komplett, 10.400 Außentragehüllen (ATH), 500 Multifunktionstaschen groß, 500 Multifunktionstaschen klein, 500 Handfesseltaschen, 500 D-Ringe, 500 Set Aufnahmeschlaufe (= 2 Aufnahmeschlaufen) und 27.100 EMS-A-Halterungen. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung