TED·373296-2026

Rahmenvereinbarung für LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) für die Polizei NRW

Nordrhein-Westfalen
Duisburg, Germany·Veröffentlicht 1. Juni 2026
IT-DienstleistungenSoftwareÖffentliche VerwaltungPolizeiSoftware LizenzenIt InfrastrukturOeffentliche VerwaltungNetzwerktechnikRahmenvertrag
Auftragswert
~€312k
Geschätzt · Konfidenz high
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-15 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LANCOM Software-Lizenzen sowie zugehörige Pflege- und Dienstleistungen aus. Der Vertrag hat eine Laufzeit von etwa vier Jahren und umfasst sowohl aktuelle als auch zukünftige Produktversionen. Die Abrufe erfolgen bedarfsorientiert über EVB-IT-Verträge.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste beabsichtigt im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer, eine Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen sowie dazugehörige Dienstleistungen für Produkte des Unternehmens LANCOM Systems GmbH als Standard oder Premium Subscriptions ab-zuschließen. Es muss für die Polizei in Nordrhein-Westfalen möglich sein, alle LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) in allen aktuellen und zukünftigen Versionen, sowie auch innerhalb der Vertragslaufzeit neu hinzugefügten Pro-dukte, aus der Rahmenvereinbarung mit dem zugesicherten Rabatt beziehen zu können. Der detaillierte Leis-tungsumfang ergibt sich aus den Angaben der Technischen Leistungsbeschreibung (Kapitel B), die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen ist. Die einzelnen Abrufe erfolgen über entsprechende EVB-IT Verträge. Die EVB-IT Verträge und EVB-IT AGB stehen unter www.cio.bund.de bereit.

VergabeHero-Einschätzung

Die Polizei Nordrhein-Westfalen sucht einen Partner für die Bereitstellung von Software-Lizenzen des Herstellers LANCOM Systems. Dabei geht es konkret um Lizenzen für das LANCOM Management Cloud (LMC) System und virtuelle Router (vRouter) sowie die dazugehörigen Wartungs- und Support-Leistungen. Der Vertrag ist als Rahmenvereinbarung angelegt, das heißt, es gibt keine festen Abnahmemengen, sondern die Polizei ruft die benötigten Lizenzen bei Bedarf über einen Zeitraum von rund vier Jahren ab. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Eignungsnachweise für öffentliche Aufträge in NRW erbringen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß GWB
  • Vorlage des Formulars 324 EU (Angebotsvordruck)
  • Vorlage des Formulars 325 EU (Zusammenstellung der Unterlagen)
  • Bietergemeinschaftserklärung bei Bietergemeinschaften
  • Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag bei Einsatz von Nachunternehmern
  • Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (Formular 533 EU)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" mit Einreichung des Angebotes vorlegen (das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag" vorzulegen (der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)! Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/-en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen (das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) für die Polizei NRW

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass während der ge-samten Vertragslaufzeit Produkte und Leistungen in Höhe von ca. 312.000 Euro aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 375.000 Euro? beziffert. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher ein-tritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung oder bei Erreichen der Höchstmenge.

CPV 48200000Frist 30. Juni 20261440 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 1. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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