Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Krawatten und Ankerbandkrawatten für die Polizei NRW
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von insgesamt ca. 33.200 Krawatten und Ankerbandkrawatten aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und beinhaltet keine Mindestabnahmemengen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren zur Ausstattung der Einsatzkräfte.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Krawatten und Ankerbandkrawatten für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sucht einen Lieferanten für Krawatten und spezielle Ankerbandkrawatten, die von den Einsatzkräften der Polizei in Nordrhein-Westfalen getragen werden. Die Beschaffung erfolgt über eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von zwei Jahren, wobei der Bedarf auf insgesamt etwa 33.200 Stück geschätzt wird. Es gibt keine festen Abnahmeverpflichtungen, das heißt, die Polizei bestellt die Artikel nach tatsächlichem Bedarf innerhalb der Vertragslaufzeit. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen sowie gegebenenfalls Nachweise bei Einsatz von Unterauftragnehmern einreichen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß GWB
- Bietergemeinschaftserklärung bei Bietergemeinschaften
- Erklärung zur Eignungsleihe bei Unterauftragnehmern
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Die nachfolgend aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zusammen mit dem Angebot (Angebotsvordruck (Formular 324 EU) kann vom Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt worden sind, nachzufordern. Das Gleichbehandlungsgebot wird vom Auftraggeber gewahrt. Die Bieter haben jedoch keinen Anspruch auf diese Nachforderung. Weitergehend behält der Auftraggeber sich das Recht vor, insofern einzelne geforderte Unterlagen unvollständig oder missverständlich sind, die Bieter - unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes - aufzufordern, diese Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern. Die Bieter haben jedoch auch auf diese Nachforderung keinen Anspruch. Eine Zusammenstellung der einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise zum Angebot (Formular 325 EU) kann zudem beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden. Auflistung der Unterlagen: "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (das entsprechende Formular 521 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bietergemeinschaften müssen für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die oben geforderten Unterlagen mit dem Angebot vorlegen. Zudem müssen Bietergemeinschaften die vollständig ausgefüllte und von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene "Bietergemeinschaftserklärung" mit Einreichung des Angebotes vorlegen (das entsprechende Formular 531 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Bei sonstigen Nachunternehmern, das heißt solchen Nachunternehmern, auf deren Kapazitäten sich ein Bieter nicht bereits zum Nachweis seiner Eignung in seinem Angebot beruft, ist eine vom Bieter vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Erklärung Eignungsleihe/Unterauftrag" vorzulegen (der entsprechende Vordruck Formular 532 EU kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden)! Darüber hinaus hat der Bieter mit seinem Angebot das von ihm ausgefüllte Formular 533 EU "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer" vorzulegen. Mit Angebotsabgabe sind Art und Umfang der vorgesehenen Unterauftragnehmerleistung/-en in dem Formular anzugeben. Der/die Name/n und die Anschrift/en des/der Unterauftragnehmer/s sind dem Auftraggeber auf Verlangen spätestens vor Erteilung des Zuschlages mitzuteilen (das entsprechende Formular kann beim Vergabemarktplatz NRW - www.evergabe.nrw.de - abgerufen werden). Hinweis: Die Vergabestelle behält sich das Recht vor, die geforderten Unterlagen des/der entsprechenden Unterauftragnehmer/s anzufordern.
Aufteilung in Lose
1 LotIm Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Ver-tragslaufzeit ein Bedarf von ca. 15.200 Krawatten und 18.000 Ankerbandkrawatten besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 19.760 Krawatten und 23.400 Ankerbandkrawatten beziffert.
Zeitplan
- 12. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung