Lieferung von 2-in-1-Fahrradjacken für die Polizei Nordrhein-Westfalen
Was wird ausgeschrieben
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 2-in-1-Fahrradjacken für Damen und Herren aus. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr. Der geschätzte Bedarf über die Gesamtlaufzeit liegt bei etwa 1.840 Jacken.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Fahrradjacken 2 in 1 (Damen und Herren) für die Polizei NRW abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Es besteht die Möglichkeit die Rahmenvereinbarung zweimal jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren.
Die Polizei Nordrhein-Westfalen sucht einen Lieferanten für spezielle 2-in-1-Fahrradjacken, die sowohl von Polizistinnen als auch von Polizisten getragen werden können. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, die zunächst für zwei Jahre gilt und optional um zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Insgesamt wird ein Bedarf von rund 1.840 Jacken über die gesamte Laufzeit erwartet, wobei keine festen Mindestabnahmemengen garantiert werden. Der Auftrag richtet sich an Unternehmen, die in der Lage sind, hochwertige Funktionsbekleidung für den Polizeidienst bereitzustellen.
Zentrale Anforderungen
2 Punkte- Einhaltung der gesetzlichen Ausschlussgründe
- Nachreichung fehlender Unterlagen gemäß § 56 VgV möglich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
1 LotIm Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 1.840 Fahrradjacken 2 in 1 besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 2.392 Fahrradjacken 2 in 1 beziffert.
Zeitplan
- 4. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung