TED·351562-2026·Schließt in 61 Tagen

Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Cargohosen für die Polizei NRW

Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenDuisburg, GermanyVeröffentlicht 22. Mai 2026
Auftragswert
~€9.5M
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
29. Juli 2026
61 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW schreibt die Lieferung von dunkelblauen Cargohosen für Einsatzkräfte aus. Der Auftrag umfasst eine Rahmenvereinbarung über 24 Monate mit einem geschätzten Bedarf von ca. 90.000 Hosen und 15.600 Innenhosen. Die Bekleidung muss spezifische technische Lieferbedingungen (TLP) erfüllen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von dunkelblauen Cargohosen mit herausnehmbarer winddichten Innenhose und als Sondervariante mit aufgebrachten Reflexstreifen für die Einsatzkräfte der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die dunkelblaue Cargohose ist Teil der Dienstkleidung für Damen und Herren. An die Bekleidung werden besondere Anforderungen gestellt. Daher muss die Bekleidung die Technischen Lieferbedingungen TLP 4220, Ausgabe 5 (Kapitel B1), TLP 4223, Ausgabe 5 (Kapitel B2) und TLP 9901, Ausgabe 4 (Kapitel B3) der Polizei des Landes NRW, die Bestandteil dieser Ausschreibungsunterlagen sind erfüllen.

VergabeHero-Einschätzung

Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen sucht einen Lieferanten für spezielle Cargohosen, die Teil der Dienstkleidung für Polizistinnen und Polizisten sind. Die Hosen müssen mit einer herausnehmbaren winddichten Innenhose ausgestattet sein, zudem gibt es eine Variante mit Reflexstreifen für den Einsatz. Der Auftrag ist als Rahmenvereinbarung über zwei Jahre angelegt, wobei der Bedarf auf etwa 90.000 Hosen und 15.600 Innenhosen geschätzt wird. Bieter müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den strengen technischen Lieferbedingungen der Polizei NRW entsprechen.

Bekleidung und TextilienPolizeibedarfÖffentliche VerwaltungSicherheitsbehördenPolizei NrwBekleidungRahmenvereinbarungOeffentliche SicherheitLogistik
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Einhaltung der Technischen Lieferbedingungen TLP 4220, 4223 und 9901
  • Ausschluss von Bietern bei Vorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe gemäß GWB

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

gesetzliche Ausschlussgründe führen zum Ausschluss! zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Cargohosen für die Polizei NRW

Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass über die gesamte Vertragslaufzeit ein Bedarf von ca. 90.000 Cargohosen und 15.600 winddichten Innenhosen besteht. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarung wird mit 120.000 Cargohosen und 20.000 winddichten Innenhosen beziffert.

CPV 35000000, 35811200Frist 29. Juli 2026720 Tage Laufzeit
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link