TED·280605-2026

Rabattvereinbarung für Estriol-Arzneimittel (ATC G03CD01)

DAK-GesundheitHamburg, GermanyVeröffentlicht 24. Apr. 2026
Auftragswert
~€2.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die DAK-Gesundheit schließt eine nicht-exklusive Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V für den Wirkstoff Estriol (ausschließlich VCR) ab. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten (01.04.2024 bis 31.03.2026) und ermöglicht allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen die Teilnahme. Das Vergabeverfahren folgt den Regularien des 4. Teils des GWB.

Vollständige Beschreibung anzeigen

§ 130a Absatz 8 SGB V ermöglicht den Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmen, Rahmenrabattverträge über die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzugebenden Arzneimittel zuschließen. In Hinblick auf die dafür einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge, findet ein regelmäßiger Prozess wirkstoffbezogener, förmlicher Vergabeverfahren nach den Regularien des 4. Teils des GWB durch die DAK-Gesundheit statt. Für vom Bieter näher in der Anlage 2 zum Vertrag zu benennende Arzneimittel zu dem o. g. Wirkstoff, Estriol (ausschließlich VCR), ATC G03CD01, beabsichtigt die DAK-Gesundheit, bis zum Inkrafttreten neuer Arzneimittelrabattverträge mit möglichst allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen Arzneimittelrabattverträge abzuschließen. Ein Rabattvertrag i.R.d. Zulassungsmodells zu dem o. g. Wirkstoff tritt erstmals am 01.04.2024 in Kraft und endet am 31.03.2026. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages.

VergabeHero-Einschätzung

Die DAK-Gesundheit, eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland, vergibt einen Rahmenrabattvertrag für Estriol-Medikamente. Estriol ist ein weibliches Hormon, das主要用于 Hormonersatztherapien bei Frauen eingesetzt wird. Der Vertrag läuft zwei Jahre und ist nicht-exklusiv, das heißt, die Krankenkasse kann mit mehreren pharmazeutischen Unternehmen separate Rabattvereinbarungen absließen. Dies unterscheidet ihn von Exklusivverträgen, bei denen nur ein Anbieter den Zuschlag erhält. Pharmazeitige Unternehmen können ihre Präparate in Anlage 2 zum Vertrag benennen und erhalten dann Rabatte auf die Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: DAK-Gesundheit, § 130a Absatz 8 SGB V Rabattvertrag Estriol)

HealthcarePharmaceuticalsMedical SuppliesHealthcarePharmaceuticalsInsurancePharmaceutical Discount AgreementStatutory Health InsuranceHormone MedicationWomen HealthGeneric DrugsPublic ProcurementGwb 4 Teil
Eignung

Zentrale Anforderungen

6 Punkte
  • Pharmazeutisches Unternehmen mit Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG
  • Eignung zur Teilnahme an Rabattverträgen nach § 130a SGB V
  • Benennung der Arzneimittel in Anlage 2 zum Vertrag
  • Nachweis der Zulassung für Estriol-Präparate (ATC G03CD01)
  • Erfahrung mit gesetzlichen Krankenkassen-Verträgen
  • Bieter muss pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des Arzneimittelgesetzes sein

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung nach § 130a Absatz 8 SGB V zum Wirkstoff Estriol (ausschließlich VCR), ATC G03CD01 für die Zeit 01.04.2024 - 31.03.2026

Die DAK-Gesundheit geht davon aus, dass dieses Verfahren auf Grund einer fehlenden Auswahlentscheidung und mithin der diskriminierungsfreien Zugangsmöglichkeit aller pharmazeutischen Unternehmen nicht in den Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts fällt. Er endet unabhängig davon automatisch mit Inkrafttreten des Exklusivvertrages zu Estriol (ausschließlich VCR), ATC G03CD01, in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB mit einem oder mehreren Vertragspartnern. Um der Vielfalt der potentiellen Vertragspartner im Rahmen des Zulassungsmodells gerecht zu werden, wird jedem pharmazeutischen Unternehmen während der Vertragslaufzeit der Abschluss eines Rahmenvertrags zu jeder Zeit und zu den gleichen Bedingungen ermöglicht. Die hierzu erforderlichen Vertragsunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter dem unter 5.1.11. genannten Link zum Download zur Verfügung. Voraussetzungen für den Abschluss, bzw. den späteren Beitritt zu den erstmals am 01.04.2024 in Kraft tretenden Verträgen ist die vollständige und rechtzeitige Übersendung folgender Unterlagen (erhältlich zum Download unter dem unter 5.1.11. genannten Link) an die nachstehende Abteilung bei der DAK-Gesundheit: 1. Angebotsschreiben 2. Anerkennung der vertraglichen Maßgaben der DAK-Gesundheit, insbesondere auch der vorgegebenen Rabatte durch Einreichung des mit Namen oder Firmenstempel versehenen Vertrages durch den Interessenten an der vorgesehenen Stelle. 3. Die ausgefüllten Anlagen 1 und 2 zum Vertrag. Der Interessent hat hier die Arzneimittel zu dem o.g. Wirkstoff einzutragen, welche Vertragsgegenstand werden sollen. Die Unterlagen sind PER E-Mail einzureichen bei: openhouse@dak.de DAK-Gesundheit Fachbereich Arzneimittel (0038 00) Nagelsweg 27-31 20097 Hamburg Die Anlage 2 ist ausdrücklich als Exceldatei an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de zuschicken. Verträge im Rahmen dieses Modells und zum o.g. Wirkstoff werden erstmalig mit Wirkung zum 01.04.2024 abgeschlossen und enden am 31.03.2026. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden wollen, haben die o.g., einzureichenden Unterlagen bis zum 5. des Vormonats PER E-MAIL einzureichen. Das Angebot ist in Textform als elektronisches Angebot PER E-MAIL bei openhouse@dak.de einzureichen. Die Einreichung des Angebotes per Post ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Bitte reichen Sie das Angebot NICHT über das Deutsche Vergabeportal ein. Für die Fristwahrung ist ein elektronischer Eingang der vollständigen Unterlagen PER E-MAIL an die E-Mail-Adresse openhouse@dak.de ausreichend. Spätere Beitritte sind jederzeit möglich. Um während der Laufzeit des Vertrages zum 1. oder 15. des Folgemonats beitreten zu können, müssen die o.g. Unterlagen, unabhängig vom gewünschten Beitritt, der DAK-Gesundheit bis zum 5. des Vormonats vorliegen. Auch hierbei kommt es auf den rechtzeitigen Zugang per E-Mail bei der DAK-G an. Beispiel: Der vom Bieter gewünschte Beitritt soll zum 15.07. (Folgemonat) erfolgen, die Unterlagen müssten hierfür bis zum 05.06. (Vormonat) vorliegen. Hinweis: Die Veröffentlichung erfolgt hier unter Verwendung des Formulars für Offene Verfahren. Wie bereits deutlich gemacht, handelt es sich hier um ein solches nicht - die Bekanntmachung musste aus technischen Gründen verwendet werden, da es kein für Zulassungsverfahren passendes Formular gibt.

CPV 33600000720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
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    100% Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 24. Apr. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert