Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung für den Wirkstoff Denosumab (Xgeva)

Was wird ausgeschrieben
Die AOK PLUS schreibt nicht-exklusive Rabattvereinbarungen für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Denosumab (Handelsname Xgeva sowie Biosimilars) aus. Es handelt sich um ein Open-House-Modell, bei dem alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen zu festgelegten Bedingungen beitreten können. Der Vertrag läuft bis maximal zum 31. Mai 2027.
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Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff Denosumab (ATC-Code nach WHO: M05BX04), eingeschränkt auf Produkte mit dem Handelsnamen Xgeva, Biosimilars die sich auf das biotechnologisch hergestellte Original-Arzneimittel mit dem handelsnamen Xgeva referenzieren und jeweils entsprechende Importarzneimittel. Der Vertragsabschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist. Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Über den Inhalt der Teilnahmeunterlagen - insbesondere über den Inhalt der Rabattvereinbarung und den dort genannten Rabatten - ist absolutes Stillschweigen zu bewahren. Eine vollständige oder teilweise Weitergabe oder Zugänglichmachung von Inhalten der Teilnahmeunterlagen an bzw. für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Auftraggeberin. Sofern von einer Teilnahme abgesehen wird, sind alle Unterlagen unverzüglich datenschutzgerecht zu vernichten. Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten "Anschreiben" und "Erläuterungen der Vertragsbedingungen". Die Kommunikation, einschließlich der Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP; Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis zum 5. August 2026 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der im Projektraum hinterlegten Anlage "Einreichungsfristen". Fällt der Tag der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31. Mai 2027. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden, insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Die AOK PLUS sucht pharmazeutische Unternehmen für den Abschluss von Rabattverträgen für das Medikament Denosumab, das unter dem Namen Xgeva bekannt ist, sowie für entsprechende Nachahmerpräparate (Biosimilars). Das Verfahren folgt einem sogenannten Open-House-Modell: Das bedeutet, dass nicht ein einzelner Anbieter den Zuschlag erhält, sondern alle Unternehmen, die die Anforderungen erfüllen, einen Vertrag zu den vorgegebenen Konditionen abschließen können. Es gibt keine Exklusivität und keine garantierten Abnahmemengen, da der Bedarf von der ärztlichen Verordnung abhängt. Interessierte Unternehmen müssen sich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) registrieren und die Unterlagen dort abrufen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Zulassung als pharmazeutischer Unternehmer
- Akzeptanz der Vertragsbedingungen gemäß Teilnahmeunterlagen
- Elektronische Einreichung über das Deutsche Vergabeportal (DTVP)
- Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht bezüglich der Vertragsinhalte
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Aufteilung in Lose
1 LotSiehe Kurzbeschreibung
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Juli 2027EinreichungsfristElektronische Einreichung