Abschließende Erfolgskontrolle und Evaluation des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie II
Was wird ausgeschrieben
Das Bundesministerium für Verkehr beauftragt die abschließende Erfolgskontrolle des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie II (2016–2026). Der Auftrag umfasst die Erstellung eines Evaluierungskonzepts, die Analyse von Zielerreichung, Wirkung und Wirtschaftlichkeit sowie die Ausarbeitung eines abschließenden Berichts. Die Leistungsdauer beträgt 90 Tage. Ziel ist die Bewertung des Förderprogramms und die Ableitung von Empfehlungen für ein mögliches Folgeprogramm.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnahmen des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden. Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmerfolgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maß-nahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026. In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Das Bundesverkehrsministerium lässt die Fördermaßnahmen des Nationalen Innovationsprogramms für Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (2016–2026) wissenschaftlich auswerten. Dabei wird geprüft, ob die gesteckten Ziele erreicht wurden, welche wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Effekte die Förderung ausgelöst hat und ob die eingesetzten Mittel effizient eingesetzt wurden. Die Ergebnisse fließen in einen abschließenden Bericht ein, der als Grundlage für die Planung eines möglichen Nachfolgeprogramms dient. Die Bearbeitung erfolgt in drei Schritten: Konzeptentwicklung, Datenauswertung und Berichterstellung innerhalb von 90 Tagen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis einschlägiger Erfahrung in der Evaluierung öffentlicher Förderprogramme
- Kenntnisse im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie
- Erfahrung in der Durchführung von Wirtschaftlichkeits- und Wirkungsanalysen
- Qualifizierte Projektteams mit wissenschaftlichem Hintergrund
Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist die abschließende Erfolgskontrolle (Evaluation) der Maßnah-men des BMVs, die im Rahmen des Regierungsprogramms Nationales Innovationsprogramms Was-serstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II über die beiden oben genannten Förderrichtlinien in den Jahren 2017-2026 umgesetzt wurden. Die Ergebnisse der Evaluation müssen dem BMV eine umfassende Einschätzung des Programmer-folgs ermöglichen. Zudem müssen konkrete Förderbedarfe im Bereich der Wasserstoff- und Brenn-stoffzellentechnologie für ein mögliches Folgeprogramm identifiziert werden. Der Erfolg finanzwirksamer Maßnahmen wie in diesem Förderprogramm vorliegend ist zu kontrollieren. Dabei sind deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen. Gemäß § 7 Absatz 2 BHO sind für alle finanzwirksamen Maßnahmen angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen. Die Bundesverwaltung muss die Wirtschaftlichkeit bei der Planung neuer Maßnahmen, während ihrer Durchführung sowie nach deren Abschluss (abschließende Erfolgskontrolle) untersuchen. Die hier ausgeschriebenen Leis-tungen beziehen sich auf diese abschließende Erfolgskontrolle (Abschlussevaluation) für die Maßnahmen des BMV im Gesamtprogramm NIP II von 2016-2026. In der abschließenden Erfolgskontrolle sind nach VV Nummer 2.2 zu § 7 BHO folgende Punkte zu analysieren und darzustellen: 1. Zielerreichungskontrolle des Förderprogramms und der Förderrichtlinien, mit einer qualitati-ven und quantitativen Analyse der Förderziele im Hinblick auf die Zielerreichung 2. Wirkungskontrolle mit einer Bewertung der Wirkung der vorangegangenen Förderung 3. Wirtschaftlichkeitskontrolle: Vollzugswirtschaftlichkeits- und Maßnahmenwirtschaftlichkeitskontrolle Die Leistung teilt sich in 3 Arbeitspakete auf und wird in einem Los ausgeschrieben: AP1: Erstellung des Evaluierungskonzepts AP2: Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle AP3: Erstellung des Evaluationsberichts
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality60%
Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (siehe Vergabeunterlagen "Bewertungsmatrix").
- quality10%
Organisatorische Umsetzung (siehe Vergabeunterlagen "Bewertungsmatrix").
- price30%
Gesamtpreis (brutto) des Angebotes (siehe Vergabeunterlage "Bewertungsmatrix").
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert