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Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover

Niedersachsen
Hannover, Germany·Veröffentlicht 3. Juli 2026
DienstleistungenÖffentliche VerwaltungAbschleppdienstOeffentliche OrdnungFahrzeuglogistikKommunale DienstleistungenVerkehrsueberwachung
Auftragswert
~€600k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
3. Aug. 2026
31 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Landeshauptstadt Hannover schreibt Abschleppdienstleistungen für das Stadtgebiet aus. Der Auftrag ist in sechs geografische Abschleppbezirke unterteilt, die als separate Lose vergeben werden. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschleppdienstleistungen für die LHH

VergabeHero-Einschätzung

Die Landeshauptstadt Hannover sucht Dienstleister für das Abschleppen von Fahrzeugen im Stadtgebiet. Die Aufgabe ist in sechs verschiedene Bezirke unterteilt, für die sich Unternehmen einzeln bewerben können. Da es sich um ein öffentliches Vergabeverfahren handelt, ist der Preis das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß GWB und VgV beachten, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
  • Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 6e EU, 16 EU VOB/A
  • Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 42 Abs. 1, 57 VgV

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Lose

Aufteilung in Lose

6 Lote
LOT-0001Abschleppbezirk 1

Abschleppdienstleistungen für die LHH

CPV 50118110Frist 3. Aug. 2026
LOT-0002Abschleppbezirk 2

Abschleppdienstleistungen für die LHH

CPV 50118110Frist 3. Aug. 2026
LOT-0003Abschleppbezirk 3

Abschleppdienstleistungen für die LHH

CPV 50118110Frist 3. Aug. 2026
LOT-0004Abschleppbezirk 4

Abschleppdienstleistungen für die LHH

CPV 50118110Frist 3. Aug. 2026
LOT-0005Abschleppbezirk 5

Abschleppdienstleistungen für die LHH

CPV 50118110Frist 3. Aug. 2026
LOT-0006Abschleppbezirk 6

Abschleppdienstleistungen für die LHH

CPV 50118110Frist 3. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
  • price

    Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

  • price

    Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

  • price

    Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

  • price

    Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

  • price

    Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

  • price

    Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 3. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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