Abschleppdienstleistungen für die Landeshauptstadt Hannover

Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Hannover schreibt Abschleppdienstleistungen für das Stadtgebiet aus. Der Auftrag ist in sechs geografische Abschleppbezirke unterteilt, die als separate Lose vergeben werden. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abschleppdienstleistungen für die LHH
Die Landeshauptstadt Hannover sucht Dienstleister für das Abschleppen von Fahrzeugen im Stadtgebiet. Die Aufgabe ist in sechs verschiedene Bezirke unterteilt, für die sich Unternehmen einzeln bewerben können. Da es sich um ein öffentliches Vergabeverfahren handelt, ist der Preis das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe. Interessierte Unternehmen müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß GWB und VgV beachten, um an der Ausschreibung teilnehmen zu können.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB
- Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 6e EU, 16 EU VOB/A
- Einhaltung der Anforderungen gemäß §§ 42 Abs. 1, 57 VgV
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 des GWB bzw. soweit im Vergabeverfahren zutreffend die §§ 6e EU, 16 EU VOB/A; 42 Abs. 1, 57 VgV. Auf Nachforderung können Bietende fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogenen Unterlagen nachreichen, vervollständigen, korrigieren, bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachreichen. Es gelten je nach Verfahrensart die §§ 56 VgV bzw. § 16a EU VOB/A. Hinweise in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
6 LoteAbschleppdienstleistungen für die LHH
Abschleppdienstleistungen für die LHH
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Abschleppdienstleistungen für die LHH
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price
Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.
- price
Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.
- price
Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.
- price
Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.
- price
Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.
- price
Verfahren zur Wertung/Lose/Zuschlagslimitierung 1. Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis. Maßgeblich für die Wertung ist der jeweilige Angebotspreis des Bieters für das betreffende Los. 2. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen für sechs Abschleppbezirke. Bieter sind berechtigt, Angebote für ein, mehrere oder alle Lose abzugeben. 3. Es wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt; die Bieter können höchstens zwei Lose er-halten. Es werden zunächst Zuschlagskombinationen gebildet, so dass eine maximal mögliche Anzahl von Losen vergeben werden kann. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes je Los erfolgt daraufhin auf Grundlage einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung (der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination) aller Lose. 4. Aufgrund der Betrachtung der wirtschaftlichsten Zuschlagskombination besteht somit kein Anspruch auf den Zuschlag für ein einzelnes Los, wenn für dieses Los das preis-günstigste Angebot abgegeben wurde. 5. Ergeben sich mehrere wertungsgleiche Zuschlagskombinationen mit identischen Ge-samtkosten oder mehrere wertungsgleiche Angebote für ein Los, entscheidet das Los.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung