Abschleppdienst für Fahrzeuge auf Bundesautobahnen in Brandenburg

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt das Abschleppen von Fahrzeugen auf verschiedenen Autobahnabschnitten in Brandenburg für den Zeitraum 2026 bis 2028 aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die sich an den jeweiligen Autobahnmeistereien orientieren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.
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ARV Abschleppen von Fahrzeugen auf BAB im Land Brandenburg 2026-2028 in 4 Losen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht für den Zeitraum von 2026 bis 2028 Dienstleister für das Abschleppen von Fahrzeugen auf Bundesautobahnen im Land Brandenburg. Der Auftrag ist in vier geografische Lose unterteilt, die den Zuständigkeitsbereichen der Autobahnmeistereien Freienhufen, Rangsdorf, Erkner und Freiwalde entsprechen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards belegen. Die Vergabe der Aufträge erfolgt rein nach dem günstigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die ordnungsgemäße Erfüllung der Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
4 LoteARV Abschleppen von Fahrzeugen - Los 1 (AM Freienhufen)
ARV Abschleppen von Fahrzeugen - Los 2 (AM Rangsdorf)
ARV Abschleppen von Fahrzeugen - Los 3 (AM Erkner)
ARV Abschleppen von Fahrzeugen - Los 4 (AM Freiwalde)
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price100%
Preis
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Preis
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Preis
Zeitplan
- 24. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung