Abrechnungsdienstleistungen für Arzneimittel nach § 300 SGB V
Was wird ausgeschrieben
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) schreibt Dienstleistungen zur Prüfung und Abwicklung von Arzneimittelabrechnungen gemäß § 300 SGB V aus. Der Auftrag umfasst die Datenannahme, die sachliche und rechnerische Prüfung, die Auszahlung sowie die revisionssichere Archivierung von Verordnungsdaten. Die Vertragslaufzeit ist auf einen Zeitraum von ca. 10 Jahren (3600 Tage) angelegt.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Dienstleistungen zur Arzneimittelabrechnungsprüfung gemäß § 300 SGB V. Die auszuschreibende Abrechnungsdienstleistung umfasst insbesondere die vollständige Abwicklung der Abrechnungen aus dem Leistungsbereich Arzneimittel.
Die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) sucht einen Dienstleister für die komplette Abwicklung der Arzneimittelabrechnungen. Das bedeutet, der Auftragnehmer übernimmt die Prüfung der von Apotheken eingereichten Rezepte, verarbeitet die Daten, führt die Zahlungen an die Leistungserbringer durch und archiviert die Unterlagen rechtssicher. Da es sich um sensible Gesundheitsdaten handelt, sind hohe Anforderungen an die Prozessqualität und Datensicherheit zu erfüllen. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von etwa 10 Jahren und erfordert zudem die Einhaltung aktueller KI-Regularien, falls entsprechende Systeme eingesetzt werden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Einhaltung der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
- Vorlage einer Prozessdarstellung zur Datenannahme und Digitalisierung
- Nachweis der sachlich-rechnerischen und pharmafachlichen Prüfkompetenz
- Verbindliche Erklärung zur Einhaltung des EU AI Act bei KI-Einsatz
- Umsetzung organisatorischer, personeller und technischer Maßnahmen zur Datensicherheit
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten alle zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und alle fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können den Ausschluss Ihres Teilnahmeantrags/Angebots zur Folge haben. Die SBK entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bzw. § 41 Abs. 2 UVgO über eine etwaige Nachforderung. Die SBK wird keine Nachforderung vornehmen, wenn der Bewerber/Bieter aus anderen Gründen (z.B. andere Ausschlussgründe, Preis) keine Chance auf den Zuschlag besitzt.
Aufteilung in Lose
1 LotHierzu zählen die Datenannahme und -verarbeitung der von den Leistungserbringern übermittelten Abrechnungsdaten sowie die sachliche und rechnerische Prüfung der Abrechnungen. Darüber hinaus beinhaltet die Leistung die ordnungsgemäße Bezahlung der geprüften Abrechnungen. Weiterer Bestandteil der Dienstleistung ist die revisionssichere Archivierung der Abrechnungsdaten sowie der digitalisierten Verordnungsblätter. Zusätzlich sind die Originalverordnungen gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben aufzubewahren. Außerdem benötigt der AG Anwendungen für Auswertungen, Einsichtnahmen der Daten, Berechnungen von Erstattungsbeträgen etc. Für den Bereich der Abrechnung nach § 300 SGB V gehört außerdem die Digitalisierung von Papierbelegen zum Leistungsumfang, sofern keine Image-Daten geliefert werden oder keine anderweitige vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung digitaler Verordnungsdaten besteht.
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- price50%
Preiskriterium für "Bestangebots-Quotienten-Methode"
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Der Bieter übernimmt die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aufgaben zur Datenannahme, Digitalisierung und Datenverarbeitung. Eine Prozessdarstellung ist entsprechend einzureichen. Erfüllen Sie dies?
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Der Bieter stellt die sachlich-rechnerische und pharmafachliche Abrechnungsprüfung gemäß Leistungsbeschreibung sicher. Eine Prozessdarstellung ist einzureichen. Erfüllen Sie dies?
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Der Bieter erklärt verbindlich, dass - sofern im Rahmen der Leistungserbringung Systeme der Künstlichen Intelligenz eingesetzt werden - sämtliche einschlägigen Anforderungen der EU AI Act in der jeweils gültigen Fassung eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere die Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Risikomanagement, Datensicherheit sowie die Einhaltung aller regulatorischen Vorgaben für den jeweiligen Risikograd der eingesetzten KI-Systeme. Erfüllen Sie dies?
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Inhaltliche Mindestanforderungen Das Konzept muss sämtliche nachfolgend genannten Punkte enthalten. Die Aufzählung ist abschließend. Organisatorische Trennung Personelle Maßnahmen Technische Maßnahmen Regelungen zur Datenverwendung Kontroll- und Durchsetzungsmechanismen Anforderungen an die Darstellung Die Darstellung muss: - konkret (keine bloßen Absichtserklärungen), - nachvollziehbar und - widerspruchsfrei sein. "Erfüllt": Es liegen keine Interessenskonflikte vor oder diese wurden im Konzept aufgehoben. "Nicht erfüllt": Das Konzept ist unvollständig, widersprüchlich oder lässt eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erkennen. Hinweis: Bitte verwenden Sie die Vorlage "Konzept Interessenskonflikte" (siehe Vergabeunterlagen/Sonstiges). Dann laden Sie dies als PDF unter "Dokumente zum Angebot" hoch und hinterlegen hier den Dateinamen "Konzept Interessenskonflikte". Das Konzept soll max. 2 DIN A4-Seiten umfassen (ohne Deckblatt, etc.).
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Bewertungskriterien
Zeitplan
- 18. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung