Biofilteranlage für Bioabfallumladehalle
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Fürth vergibt die Lieferung und Installation einer Biofilteranlage zur Reinigung von Abluft aus einer Bioabfallumladehalle. Die Anlage besteht aus einem sauren Wäscher und einem Biofilter. Der Abluftvolumenstrom beträgt 15.000 m³/h. Es gelten strenge Grenzwerte für Geruchsbelastung (< 500 GE/m³), Gesamt-C (< 50mg/m³) und Ammoniak (< 30mg/m³). Die Vergabe erfolgt als Los 03.4 im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abluft aus der Bioabfallumladehalle wird abgesaugt und mit einer Biofilteranlage, bestehende aus saurem Wäscher und Biofilter, gereinigt an die Atmosphäre abgegeben. Abluftvolumenstrom 15.000 m³/h Einzuhaltende Grenzwerte: Geruchsbelastung Reingas: < 500 GE/m³ Gesamt C: < 50mg/m³ Ammoniak: < 30mg/m³
Die Stadt Fürth beschafft eine Biofilteranlage für ihre Bioabfallumladehalle. Die Anlage saugt die Abluft mit einem Volumenstrom von 15.000 Kubikmetern pro Stunde ab und reinigt sie durch einen sauren Wäscher und einen Biofilter, bevor die gereinigte Luft an die Atmosphäre abgegeben wird. Dabei müssen strenge Grenzwerte eingehalten werden: Die Geruchsbelastung darf 500 Geruchseinheiten pro Kubikmeter nicht überschreiten, der Gesamt-Kohlenstoffgehalt muss unter 50 mg/m³ liegen und Ammoniak unter 30 mg/m³. Das ist eine technisch anspruchsvolle Umwelttechnik-Anlage im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft. Bewerber müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach GWB erfüllen und können bei Bedarf Nachweise nachfordern lassen.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eignung nach §§ 123-126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz
- Keine Verstöße gegen Aufenthaltsgesetz
- Nachweisbare Fachkunde für HVAC-Installationen
- Erfahrung mit Biofilteranlagen oder Luftreinigungssystemen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
Aufteilung in Lose
1 LotAbluft aus der Bioabfallumladehalle wird abgesaugt und mit einer Biofilteranlage, bestehende aus saurem Wäscher und Biofilter, gereinigt an die Atmosphäre abgegeben. Abluftvolumenstrom 15.000 m³/h Einzuhaltende Grenzwerte: Geruchsbelastung Reingas: < 500 GE/m³ Gesamt C: < 50mg/m³ Ammoniak: < 30mg/m³
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
Zeitplan
- 21. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung