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Abholung, Verladung und Transport von entwässertem Klärschlamm

Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung SchwandorfSchwandorf, GermanyVeröffentlicht 25. Juni 2026
Auftragswert
~€3.0M
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
23. Juli 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf schreibt die Logistikdienstleistungen für den Transport von entwässertem Klärschlamm aus sechs verschiedenen Kläranlagen in der Oberpfalz aus. Die Ausschreibung ist in sechs Lose unterteilt, die sich nach den jeweiligen Standorten und jährlichen Tonnagen (insgesamt ca. 37.850 Tonnen pro Jahr) richten. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem Preis vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abholung, Verladung und Transport von bereits entwässertem Klärschlamm aus diversen Kläranlagen des Verbandsgebietes des Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf.

VergabeHero-Einschätzung

Der Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf sucht einen Dienstleister für die Abholung, Verladung und den Transport von entwässertem Klärschlamm. Die Aufgabe umfasst den regelmäßigen Abtransport aus sechs verschiedenen Kläranlagen im Verbandsgebiet, wobei die Mengen je nach Standort stark variieren – von etwa 350 Tonnen bis zu 18.000 Tonnen pro Jahr. Insgesamt werden jährlich rund 37.850 Tonnen Klärschlamm bewegt. Die Vergabe erfolgt in sechs Losen, was es Unternehmen ermöglicht, sich auf einzelne Standorte oder das Gesamtpaket zu bewerben. Der Zuschlag wird rein über den Preis entschieden.

EntsorgungsdienstleistungenLogistikÖffentliche VerwaltungAbfallwirtschaftEntsorgungswirtschaftLogistikKlaerschlammAbfallwirtschaftOeffentliche Auftraege
Eignung

Zentrale Anforderungen

2 Punkte
  • Vollständige Einreichung aller geforderten Nachweise und Erklärungen
  • Einhaltung der spezifischen Transportmengen pro Los

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Lose

Aufteilung in Lose

6 Lote
LOT-0001Los 1

Abholung, Verladung und Transport von ca. 18.000 to/a (Mindestmenge 14.400 to/a; Höchstmenge 21.600 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Regensburg.

CPV 90500000Frist 23. Juli 2026
LOT-0002Los 2

Abholung, Verladung und Transport von ca. 7.000 to/a (Mindestmenge 5.600 to/a; Höchstmenge 8.400 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Landshut.

CPV 90500000Frist 23. Juli 2026
LOT-0003Los 3

Abholung, Verladung und Transport von ca. 3.000 to/a (Mindestmenge 2.400 to/a; Höchstmenge 3.600 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz.

CPV 90500000Frist 23. Juli 2026
LOT-0004Los 4

Abholung, Verladung und Transport von ca. 6.250 to/a (Mindestmenge 5.000 to/a; Höchstmenge 7.500 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck.

CPV 90500000Frist 23. Juli 2026
LOT-0005Los 5

Abholung, Verladung und Transport von ca. 3.250 to/a (Mindestmenge 2.600 to/a; Höchstmenge 3.900 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage des Zweckverbands Verbandskläranlage Schwandorf-Wackersdorf.

CPV 90500000Frist 23. Juli 2026
LOT-0006Los 6

Abholung, Verladung und Transport von ca. 350 to/a (Mindestmenge 280 to/a; Höchstmenge 420 to/a) bereits entwässertem Klärschlamm aus der Kläranlage der Stadt Berching.

CPV 90500000Frist 23. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

6 Kriterien
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Zeitleiste

Zeitplan

  1. 25. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 23. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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