Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen

Was wird ausgeschrieben
Die NRW.BANK schreibt einen Rahmenvertrag für die Abholung, Beförderung und Zustellung von nationalen und internationalen Massendruck-Briefsendungen aus. Der Abholort befindet sich in Schwäbisch Hall. Die Vergabe erfolgt über ein offenes Verfahren mit einem Preisblatt als alleiniges Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen national und international
Die NRW.BANK sucht einen Dienstleister für den regelmäßigen Versand von Massendrucksachen, wie etwa Briefe oder Dokumente in großen Mengen. Der Auftrag umfasst die Abholung der Sendungen an einem Standort in Schwäbisch Hall sowie deren anschließende nationale und internationale Zustellung. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung, bei der die Kosten das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe sind. Interessierte Unternehmen müssen ihre Preise auf Basis der im Preisblatt definierten Mengen kalkulieren.
Aufteilung in Lose
1 LotGegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Massendruck-Briefsendungen mit nationalen und internationalen Zustelladressen für die NRW.BANK. Abholort ist die Crailsheimer Str. 52 in 74523 Schwäbisch Hall. Im Weiteren wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen. Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung): - Standardbrief national bis 20g (955.695/1.146.834) - Kompaktbrief national bis 50g (17.472/20.966) - Großbrief national bis 500g (6.555/7866) - Maxibrief national bis 1000g (218/262) - Standardbrief international bis 20g (1.276/1531) - Kompaktbrief international bis 50g (64/77) - Großbrief international bis 500g (20/24) - Maxibrief international bis 1000g (-/1) Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 25. Oktober 2026 und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren. Die NRW.BANK ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
(1.) Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder (orangefarben unterlegt) zu befüllen. (2.) Sämtliche im Preisblatt abgefragten Preisangaben sind vollständig und entsprechend der vorgegebenen Systematik mit vier Nachkommastellen kaufmännisch gerundet einzutragen. Soweit der Bieter für einen Leistungsteil eine Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, ist der hierauf entfallende Netto-Preisbestandteil in Spalte F gesondert auszuweisen. Die auf den verbleibenden umsatzsteuerpflichtigen Netto-Preisbestandteil gesetzlich entfallende und vom Bieter in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer ist als Betrag in Spalte G anzugeben; der hierfür maßgebliche gesetzliche Umsatzsteuersatz ist in Spalte H einzutragen. Maßgeblicher Angebotsvergleichspreis ist der im Preisblatt ermittelte Brutto-Gesamtpreis. (3.) Soweit ein Bieter für eine einzelne Position oder für mehrere Positionen des Preisblattes eine vollständige oder teilweise Umsatzsteuerbefreiung geltend macht, hat er mit dem Angebot sämtliche bei Angebotsabgabe verfügbaren Nachweise vorzulegen, die der NRW.BANK eine vollständige Prüfung der geltend gemachten Steuerbefreiung ermöglichen. Hierzu sind insbesondere die betroffenen Leistungs- und Preisbestandteile, die einschlägige Rechtsgrundlage, das Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich etwaiger Ausschlusstatbestände sowie die Abgrenzung zu dem umsatzsteuerpflichtigen Leistungsteil eindeutig, vollständig und rechnerisch nachvollziehbar darzustellen. Der gesetzlich anzuwendende Umsatzsteuersatz, der hieraus resultierende Umsatzsteuerbetrag und der Brutto-Gesamtpreis müssen zweifelsfrei ermittelbar sein. Pauschale Angaben oder nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselte Mischpreise genügen diesen Anforderungen nicht. Die Möglichkeit einer entsprechenden Angabe im Preisblatt begründet keine Anerkennung der geltend gemachten Steuerbefreiung durch die NRW.BANK. (4.) Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Vordrucks 08: Preisblatt sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren. (5.) Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der in dem Vordruck 08: Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die Höchstpunktzahl von 100 Punkten. Alle weiteren Angebote werden im Verhältnis zum niedrigsten Preis wie folgt bewertet: 100 Punkte multipliziert mit dem niedrigsten angebotenen Brutto-Gesamtpreis dividiert durch den Brutto-Gesamtpreis des jeweils betrachteten Bieters.
Zeitplan
- 6. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung