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Abfallsammlung und Containerreinigung für LWL-Kliniken

LWL-Klinik Lippstadt/ WarsteinLippstadt, GermanyVeröffentlicht 12. Juni 2026
Auftragswert
~€300k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
14. Juli 2026
33 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die LWL-Kliniken in Lippstadt und Warstein schreiben die Dienstleistungen zur Abfallsammlung und Containerreinigung aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils einen der Klinikstandorte abdecken. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des Preises.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abfallsammlung und Container Reinigung

VergabeHero-Einschätzung

Die LWL-Klinik Lippstadt/Warstein sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Abfallsammlung sowie die Reinigung der Abfallcontainer an ihren beiden Klinikstandorten. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Klinik in Lippstadt und Los 2 die Klinik in Warstein umfasst. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nachweisen, etwa zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und zum Ausschluss von Schwarzarbeit. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe erfolgt allein über den günstigsten Preis.

EntsorgungsdienstleistungenGebäudereinigungGesundheitswesenÖffentliche VerwaltungAbfallentsorgungKlinikserviceReinigungOeffentliche AusschreibungGesundheitswesen
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zur Gewerbeanmeldung
  • Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. GWB
  • Eigenerklärung zur autonomen Preisbildung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs.2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr.2 VgV).

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001LWL-Klinik Lippstadt

- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen

CPV 90512000Frist 14. Juli 2026
LOT-0002LWL-Klinik Warstein

- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen

CPV 90512000Frist 14. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 12. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 14. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

1 Link
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