Abfallsammlung und Containerreinigung für LWL-Kliniken
Was wird ausgeschrieben
Die LWL-Kliniken in Lippstadt und Warstein schreiben die Dienstleistungen zur Abfallsammlung und Containerreinigung aus. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt, die jeweils einen Standort abdecken. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem alleinigen Zuschlagskriterium des Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abfallsammlung und Container Reinigung
Die LWL-Klinik Lippstadt/Warstein sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Abfällen sowie die Reinigung der entsprechenden Container an ihren beiden Standorten. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt, wobei Los 1 die Klinik in Warstein und Los 2 die Klinik in Lippstadt umfasst. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch verschiedene Eigenerklärungen nachweisen, etwa zur beruflichen Zuverlässigkeit, zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und zum Ausschluss von Schwarzarbeit. Die Vergabeentscheidung basiert ausschließlich auf dem günstigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zur Gewerbeanmeldung
- Eigenerklärung zur Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach MiLoG
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Vordruck in den Vergabeunterlagen): Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass — er/sie das Gewerbe angemeldet hat, — er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, — er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, — er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, — das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, — keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten. Zudem ist in dieser Eigenerklärung anzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung (Vordruck in den Vergabeunterlagen) abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in einer Eigenerklärung, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist, nachweisen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs.2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogenen Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs.1 Nr.2 VgV).
Aufteilung in Lose
2 Lote- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
- entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 14. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung