Abfallentsorgung und Transport von Rest-, Bioabfall und Altpapier in Saerbeck
Was wird ausgeschrieben
Die Klimakommune Saerbeck schreibt die Sammlung und den Transport von Abfällen in zwei Losen aus. Los 1 umfasst Rest- und Bioabfall, während Los 2 die Entsorgung von Altpapier beinhaltet. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit einem Fokus auf Preis und emissionsarme Fahrzeugtechnik.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abfallentsorgung in 2 Losen in Saerbeck
Die Klimakommune Saerbeck sucht einen Dienstleister für die kommunale Abfallentsorgung. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt: Los 1 deckt die Sammlung und den Transport von Rest- und Bioabfall ab, während Los 2 sich auf die Altpapierentsorgung konzentriert. Bei der Auswahl der Angebote spielen neben dem Preis auch die Schadstoffemissionen der eingesetzten Fahrzeuge eine wichtige Rolle. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Erklärungen nachweisen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Ausschlusskriterien wie Schwarzarbeit oder Mindestlohnverstöße.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
- Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§123 bis 126 GWB Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gemäß § 21 Abs.1Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gemäß § 21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist Angaben über Eigenerklärung siehe auch Vergabeunterlagen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien (z.B. Preise, Preiskalkulationen, Angaben zu Umweltkriterien) betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Eine Nachforderung erfolgt auch nicht für das Angebotsformular. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin über die Vergabeplattform vorzulegen
Aufteilung in Lose
2 LoteLos 1: Sammlung und Transport von Restabfall, Bioabfall in Saerbeck
Los 2: Sammlung und Transport von Altpapier
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price80%
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des ge-setzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
- quality20%
Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien Mautkategorien %Satz Punkte Wasserstoff/Elektro 10 Gas 8 A 0
- price80%
Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes: Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des ge-setzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist. „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
- quality20%
Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien Mautkategorien %Satz Punkte Wasserstoff/Elektro 10 Gas 8 A 0
Zeitplan
- 11. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung