Abfallentsorgung und Reinigung auf Rastplätzen der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Abfallentsorgung und Reinigung für Rastplätze im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
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Abfallentsorgung und Reinigung auf den Rastplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Gau-Bickelheim
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Abfallentsorgung und die Reinigung von Rastplätzen, die zur Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim gehören. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von 1440 Tagen, also rund vier Jahre. Da die Vergabe rein über den Preis entschieden wird, ist ein effizientes Kostenmanagement für Bieter entscheidend. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern sowie gesetzlichen Mindeststandards wie dem Mindestlohngesetz belegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß GWB
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Vorlage von Verpflichtungserklärungen bei Eignungsleihe oder Unterauftragnehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotAbfallentsorgung und Reinigung auf den Rastplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Gau-Bickelheim
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 28. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung