Abfallentsorgung und Reinigung auf Rastplätzen der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Abfallentsorgung und Reinigung für Rastplätze im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Gau-Bickelheim aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen, was etwa vier Jahren entspricht. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Abfallentsorgung und Reinigung auf den Rastplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Gau-Bickelheim
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung und Abfallentsorgung auf den Rastplätzen, die von der Autobahnmeisterei in Gau-Bickelheim betreut werden. Der Auftrag erstreckt sich über einen Zeitraum von insgesamt 1440 Tagen, also rund vier Jahre. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Interessierte Unternehmen müssen die üblichen Nachweise zur Zuverlässigkeit, zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und zur Einhaltung von Mindestlohn- sowie Arbeitsschutzgesetzen erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotAbfallentsorgung und Reinigung auf den Rastplätzen im Zuständigkeitsbereich der AM Gau-Bickelheim
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 6. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 4. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung