Abfallentsorgung und Containerdienst für Rastanlagen und Autobahnmeistereien der Außenstelle Kempten
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Entleerung von Abfallbehältern sowie die fachgerechte Entsorgung auf Rastanlagen und Betriebsgeländen im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Kempten aus. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die sich auf verschiedene Autobahnabschnitte der A7 und A96 sowie angrenzende Bundesstraßen beziehen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich über den Preis.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Entleerung der Abfallbehälter an öffentlichen Rastanlagen/Parkplätzen und an den Betriebsgelände der Autobahnmeistereien, die Aufstellung von Containern und die fachgerechte und ordnungsgemäße Verwertung des darin befindlichen Abfalls im Zuständigkeitsbereich der Niederlassung Südbayern, Außenstelle Kempten. Die Leistungen werden in 4 Lose aufgeteilt Los 1: Abfallbeseitigung Kippbehälter A7 Los 2: Abfallbeseitigung Kippbehälter A96 Los 3: Abfallbeseitigung Sammelbehälter A7 Los 4: Abfallbeseitigung Unterflursystem A96 Es steht dem Bieter frei, ein oder mehrere Lose anzubieten.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Müllentsorgung an Autobahnrastplätzen und Betriebsgeländen im Raum Kempten. Die Aufgabe umfasst das Leeren von Abfallbehältern, das Aufstellen von Containern und die fachgerechte Entsorgung des Mülls. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die unterschiedliche Autobahnabschnitte der A7 und A96 abdecken; Bieter können sich für einzelne oder mehrere Lose bewerben. Die Vergabe erfolgt rein nach dem günstigsten Preis. Es handelt sich um eine klassische Entsorgungsdienstleistung für die öffentliche Infrastruktur.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und weiterer Arbeitnehmerschutzgesetze
- Ggf. Nachweise zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
4 LoteMüllentsorgung der Parkplätze und Tank- u. Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Sulzberg, Memmingen und Vöhringen: BAB A7 von Kilometer 837.195 bis 962.316 in beiden Fahrtrichtungen, B12 von Kilometer 5.095 bis 22.196 in beide Fahrtrichtungen und B28 von Kilometer 3.595 bis 10.773 in beide Fahrtrichtungen.
Müllentsorgung der Parkplätze im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Mindelheim: BAB A96 von km 56.118 bis 120.447 in beiden Fahrtrichtungen und der Autobahnmeisterei Inning: BAB A96 von km 120.447 bis 162.4 in beiden Fahrtrichtungen
Abfallentsorgung der Parkplätze, Tank- u. Rastanlagen und PWC-Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Heidenheim (gesamter Zuständigkeitsbereich) und Vöhringen (Parkplätze Vor dem Donauried und St. Jakob): BAB 7 von Kilometer 828,400 bis 749,600 in beiden Fahrtrichtungen.
Abfallentsorgung auf Parkplätzen, Tank- u. Rastanlagen und PWC-Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Mindelheim, Inning und Wangen: BAB A96 von Kilometer 0,00 bis 162,4 in beiden Fahrtrichtungen. BAB 7 von Kilometer 828,400 bis 749,600 in beiden Fahrtrichtungen.
Zuschlagskriterien
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Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung