Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

22. Feb. 2024

TED·542194-2026

Abbrucharbeiten und energetische Sanierung am Werner-Heisenberg-Gymnasium Leverkusen

SL
Leverkusen, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenAbbrucharbeitenFassadensanierungOeffentliche VerwaltungSchulbauEnergetische SanierungLeverkusen
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Leverkusen schreibt Abbrucharbeiten an der Fassade und den Vordächern des Werner-Heisenberg-Gymnasiums aus. Die Arbeiten umfassen den Rückbau von Waschbeton-Vorhangfassaden und sind in vier Bauphasen unterteilt. Es handelt sich um eine spezifische Teilmaßnahme im Rahmen der energetischen Sanierung des Schulgebäudes.

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Abbruch von Vorhangfassaden aus Waschbeton und Abbruch von Vordächern in 4 Bauphasen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Leverkusen plant die energetische Sanierung des Werner-Heisenberg-Gymnasiums und sucht hierfür ein Unternehmen für den Rückbau der Fassadenelemente. Konkret geht es um den Abbruch von Vorhangfassaden aus Waschbeton sowie den Rückbau von Vordächern, die in vier zeitlich aufeinanderfolgenden Bauphasen abgewickelt werden sollen. Da es sich um ein öffentliches Schulgebäude handelt, ist eine präzise Einhaltung der Bauphasen für den laufenden Betrieb oder die weiteren Sanierungsschritte entscheidend. Die Maßnahme ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-00002023-0361, Abbrucharbeiten, Energetische Sanierung Werner.Heisenberg-Gymnasium, Werner-Heisenberg-Str.1, 51381 Leverkusen

Abbruch von Vorhangfassaden aus Waschbeton und Abbruch von Vordächern in 4 Bauphasen

CPV 45111100
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Feb. 2024
    Zuschlag erteilt

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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