TED·484661-2026·Schließt in 16 Tagen

Abbrucharbeiten und Bodensanierung der Connemara-Halle sowie Büro- und Kantinengebäude

Bayern
Altenstadt an der Waldnaab, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungAbbrucharbeitenBodensanierungOeffentliche VerwaltungBauleistungenSanierungAltlastensanierung
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
29. Juli 2026
16 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Altenstadt an der Waldnaab schreibt Abbruch- und Bodensanierungsarbeiten für das Gelände der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. aus. Das Projekt umfasst den nördlichen Bereich des Areals, die sogenannte Connemara-Halle sowie angrenzende Büro- und Kantinenflächen. Die Vergabe erfolgt als ein Los im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Altenstadt an der Waldnaab plant die Revitalisierung des ehemaligen Fabrikgeländes der Bleikristallfabrik Beyer & Co. Im Rahmen dieses Projekts werden Abbrucharbeiten an der Connemara-Halle sowie an den dazugehörigen Büro- und Kantinenräumen durchgeführt. Zusätzlich ist eine Bodensanierung des betroffenen Areals erforderlich, um das Gelände für eine neue Nutzung vorzubereiten. Es handelt sich um ein klassisches Bauvorhaben, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung unter anderem durch Unbedenklichkeitsbescheinigungen und den Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft belegen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über Insolvenzfreiheit und Nicht-Liquidation
  • Erklärung zu fehlenden Ausschlussgründen gemäß § 6e EU VOB/A
  • Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
  • Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
  • Vorlage Formblatt 124 (für nicht präqualifizierte Unternehmen)

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

1) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Erklärung des Bieters: - Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder - ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. 2) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt Erklärung des Bieters: Ich/Wir erkläre(n), dass - für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen. - keine Eintragungen im Wettbewerbsregister gespeichert sind. - für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt. - zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gemäß § 6 WRegG durchführen. 3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung Erklärung des Bieters: Ich erkläre/wir erklären, dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. 4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben für die Erklärung zwingend das Formblatt 124 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen haben in dem Formblatt 213.H den Namen und die PQ_Nummer anzugeben, wenn der Nachweis über das Präqualifikationsverzeichnis geführt werden soll. Präqualifizierte Unternehmen haben dafür Sorge zu tragen, dass die in dem Präqualifikationsverzeichnis enthaltenen Erklärungen und Nachweise einem aktuellen Stand entsprechen und die Anforderungen dieses Vergabeverfahrens erfüllen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsfrist) in dem gegenständlichen Vergabeverfahren. Aktualisierte Unterlagen, die auf einen Tag nach dem Ablauf der Angebotsfrist datiert sind, werden bei der Prüfung der Angebote nicht berücksichtigt. Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot alternativ eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorlegen. Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bieterunterlagen" (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien (vgl. § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A) betreffen, sowie fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, werden nicht nachgefordert. Dies bedeutet auch: Der öffentliche Auftraggeber muss Bewerber und Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen (Nachforderung). Es sind nur Unterlagen nachzufordern, die bereits mit dem Angebot vorzulegen waren (vgl. § 16a EU Abs. 1 VOB/A). Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A nicht entsprechen, sind auszuschließen. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter nach Maßgabe von § 16a EU Abs. 1 VOB/A auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen (vgl. § 16a EU Abs. 2 VOB/A). Die Unterlagen oder fehlenden Preisangaben sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Die Frist soll sechs Kalendertage nicht überschreiten (§ 16a EU Abs. 4 VOB/A).

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine

Das Vergabeverfahren ist Bestandteil des Sanierungsvorhabens der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. - Bereich Connemara. Das Bauvorhaben befindet sich in der Baptist-Kraus-Straße 5 in 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab. Für das ehemalige Fabrikgelände wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, wonach in einem ersten Schritt der nördliche Bereich zwischen dem Betriebsgelände und der Werksdeponie revitalisiert werden soll. Für das Sanierungsvorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 218281-2026 am 30. März 2026 veröffentlicht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die in der Vorinformation unter Ziffer 2.1.4 bezeichneten Bauleistungen der ersten Ausführungsstufe der Altlastensanierung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau der Connemara-Halle sowie des ehemaligen Bürogebäudes mit Kantine auf dem Grundstück Fl.-Nr. 155/9 sowie die Bodensanierung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 155/4 und 155/9 der Gemarkung Altenstadt a.d. Waldnaab. Die beiden Grundstücke sind Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Bleikristallfabrik Beyer & Co. GmbH. Das auf Fl.-Nr. 155/4 befindliche ehemalige Verwaltungsgebäude bleibt erhalten und soll künftig als "Kreativhaus" genutzt werden. Das dort vorhandene Biotop ist dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Für Fl.-Nr. 155/9 ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Errichtung von Spiel- und Abenteuerflächen mit Wegeverbindungen vorgesehen. Im Rahmen der Sanierung sind die Flächen der Grundstücke Fl.-Nr. 155/4 und 155/9 für eine empfindliche Nutzung, insbesondere als Kinderspielflächen sowie zum Anbau von Nutzpflanzen (Baum- und Strauchobst, ggf. Gemüse), herzurichten. Hierzu erfolgt zunächst der Rückbau der Bestandsgebäude auf Fl.-Nr. 155/9. Anschließend ist durch Bodensanierungsmaßnahmen, insbesondere einen Bodenaustausch bis mindestens 0,60 m Tiefe, sicherzustellen, dass die Anforderungen der BBodSchV für die vorgesehene Nutzung eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem benachbarten Grundstück Fl.-Nr. 155 zumindest zeitweise parallel umfangreiche Rückbau- und Bodensanierungsarbeiten durchgeführt werden. Das Vorhaben wird teilweise aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027.

CPV 45111100, 45110000, 45112360Frist 29. Juli 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium. 1) Der Bieter hat den Gesamtpreis (brutto) in dem Formblatt 213, dort unter Ziffer 2, anzugeben. Im Falle von Widersprüchen geht der angegebene Gesamtpreis (brutto) des Leistungsverzeichnisses vor. Der Bieter hat zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben kann er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Sollte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht haben, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich. 2) Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juli 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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