Abbrucharbeiten für die Erweiterung und Modernisierung einer Grundschule in Drolshagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt DrolshagenProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 20.05.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 344557-2026
- Verfahrensnummer
- 53f20bc6-71a3-476b-8c50-e6ad11c61588
- CPV-Codes
- 45000000 · Bauarbeiten; 45111100 · Abbrucharbeiten
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Drolshagen beauftragt Abbrucharbeiten an der Gräfin-Sayn-Verbundgrundschule, Am Buscheid 2 in Drolshagen. Gegenstand sind Teilabbrüche einzelner Gebäudebereiche im Rahmen der abschnittsweisen Sanierung, Modernisierung und Erweiterung der Schulanlage; die Arbeiten finden in nicht genutzten Bereichen und in mehreren, an den Baufortschritt gekoppelten Bauabschnitten statt. Der Schulbetrieb wird durch die Abbrucharbeiten nicht eingeschränkt; die Angebotsfrist endet am 19. Juni 2026 um 08:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen: • Unterrichts- und Klassenräume • Verwaltungs- und Nebenräume • Sanitärbereiche • Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus: • asphaltierten Schulhofflächen • befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen • Grün- und Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere: • Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen • Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf: • energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster) • funktionale Anpassung der Grundrisse • brandschutztechnische Ertüchtigung • Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm • Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibende Leistung betrifft die Abbrucharbeiten. Die Arbeiten erfolgen in nicht genutzten Gebäudebereichen. Einschränkungen durch einen laufenden Betrieb bestehen nicht. Die Abbruchleistungen erfolgen in mehreren Bauabschnitten und sind an den Baufortschritt gekoppelt
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bauleistung: Abbrucharbeiten
Für die Bestandsgebäude der Gräfin-Sayn-Schule in Drolshagen besteht ein baulicher, funktionaler sowie teilweise energetischer Sanierungsbedarf. Zudem ist eine Anpassung an aktuelle pädagogische Anforderungen sowie an moderne Nutzungs- und Raumkonzepte vorgesehen. Im Zuge der geplanten Maßnahmen werden Umbau-, Modernisierungs-, Sanierungs- sowie Teilabbruch- und Erweiterungsmaßnahmen erforderlich. Die Liegenschaftsadresse lautet: Gräfin-Sayn-Schule Am Buscheid 2 57489 Drolshagen Gebäudebeschreibung: Die bestehende Schulanlage der Gräfin-Sayn-Schule besteht aus mehreren miteinander verbundenen bzw. separaten Gebäudeteilen unterschiedlicher Baujahre. Die Gebäude umfassen: • Unterrichts- und Klassenräume • Verwaltungs- und Nebenräume • Sanitärbereiche • Fachräume sowie ergänzende Nutzflächen Die Gebäude sind teilweise mehrgeschossig ausgeführt und über befestigte Schulhofflächen sowie interne Wege miteinander verbunden. Die Außenanlagen bestehen überwiegend aus: • asphaltierten Schulhofflächen • befestigten Zugangs- und Verkehrsflächen • Grün- und Aufenthaltsbereichen Neues Nutzungskonzept: Im Rahmen der geplanten Baumaßnahme wird die bestehende Schulanlage abschnittsweise weiterentwickelt und modernisiert. Die Maßnahmen umfassen insbesondere: • Teilabbruch einzelner Gebäudebereiche, die den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen • Sanierung und Modernisierung von Bestandsgebäuden, insbesondere im Hinblick auf: • energetische Verbesserung (Dach, Fassade, Fenster) • funktionale Anpassung der Grundrisse • brandschutztechnische Ertüchtigung • Umbauarbeiten im Innenbereich zur Anpassung an das aktuelle Raumprogramm • Ergänzende Neubau- bzw. Erweiterungsmaßnahmen Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten, um den Schulbetrieb aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibende Leistung betrifft die Abbrucharbeiten. Die Arbeiten erfolgen in nicht genutzten Gebäudebereichen. Einschränkungen durch einen laufenden Betrieb bestehen nicht. Die Abbruchleistungen erfolgen in mehreren Bauabschnitten und sind an den Baufortschritt gekoppelt.
Frist: 19.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt. Nach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Kriterium für den Zuschlag ist zu 100 % der Preis. Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 123 Zwingende Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 124 Fakultative Ausschlussgründe (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und § 14 des Bundestariftreuegesetzes bleiben unberührt. Nach der Rechtsprechung des im Vergaberecht für ganz NRW zuständigen OLG Düsseldorf (Beschl. v. 7.11.2018 – Verg 39/18) wurden die Vorgaben für die Nachforderung von Referenzen verschärft: Danach darf der öffentliche Auftraggeber Bieter nicht dazu auffordern, inhaltlich nicht den Anforderungen genügende, vorgelegte Referenzen durch ausreichende, bisher nicht vorgelegte Referenzen zu ersetzen. Fehlende Referenzen werden demnach nicht nachgefordert. Das eingereichte Angebot ist in diesem Fall mangels Eignung auszuschließen. Reicht ein Bieter keine Referenzen ein und verweist dafür auf seine Präqualifikation, können nur die dort vorhandenen Referenzen geprüft werden. Sind diese für den konkreten Auftrag nicht geeignet, darf der Auftraggeber keine anderen Referenzen nachfordern (Vergabekammer Hamburg, Beschluss vom 03.01.2020 - 60.29- 319/2019.005). Die Bieter sind darum angehalten, die in der PQ hinterlegten Referenzen dahingehend zu prüfen, ob die o.a. Mindestvoraussetzungen erfüllt werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 03.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 533546-2026
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| SPStadt Porta Westfalica über Kreis Minden-Lübbecke | Minden | 3 | 11.09.2026 |
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Laufende Rahmenverträge
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- Wartung und Instandsetzung von Klima- und LüftungsanlagenK&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbHBau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorf, Deutschland1,4 Mio. €Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2028 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet05.02.2025noch 29 Monate05.02.2029
Stadt Drolshagen
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| GBGriep Baulogostik GmbH | 1 | 04.07.2026 | 281 Tsd. € |
Laufende Rahmenverträge
nach voraussichtlichem VertragsendeKeine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.
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Pforzheim · Offen · Frist 20.10.2026
Das Landratsamt Enzkreis, Zentrale Vergabestelle, beschafft Abbruch-, Rückbau- und Erdarbeiten am leer stehenden Schulgebäude in der Habsburgerstraße 14 in 75177 Pforzheim. Der nicht sanierungsfähige nördliche Gebäudeteil soll abgebrochen werden; entstehende Öffnungen sind gegen Witterung, Wasser, Verschmutzung und unbefugtes Betreten zu sichern und provisorisch zu verschließen. Eine Ortsbesichtigung ist für die Angebotsabgabe verpflichtend, die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 09:00 Uhr; der Zuschlag erfolgt ausschließlich nach dem Preis.
69 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Generalsanierung einer Schule im Taubertal
Tauberbischofsheim · Offen · Frist 22.10.2026
Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten an einer Schule im Taubertal. Der Umfang umfasst unter anderem den Abbruch eines Flachdachaufbaus von etwa 3.300 m², von Rohbauten, Wänden, Bodenplatten, Fenstern und Türen sowie den Ausbau von Decken und Bodenaufbauten; außerdem sind Schadstoffentsorgung sowie Abbrucharbeiten an Elektro- und Heizungsanlagen vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 729.113,55 Euro, die Angebotsfrist endet am 22. Oktober 2026 um 11:00 Uhr; den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach dem alleinigen Kriterium Preis.
64 % ähnlichUmbau-, Rohbau- und Rückbauarbeiten an einem Schulgebäude in Dachau-Ost
Dachau · Offen · Frist 20.10.2026
Die Große Kreisstadt Dachau vergibt Bauarbeiten an einem Schulgebäude in Dachau-Ost, darunter Abbruch, Entsorgung, Erdarbeiten, Grundleitungen sowie der Rückbau von Decken, Böden, Wänden, Türen und Fenstern. Zum Neubau- und Umbauumfang gehören unter anderem Stahlbetonbodenplatte und -wände, Massivdecken, Mauerwerk, Innenputz, Kabelschutz- und Leerrohre sowie Ringerder; insgesamt sind zahlreiche Arbeiten mit Größenordnungen von etwa 150 bis 3.000 m², 20 bis 1.300 m³ und bis zu 40 Tonnen Betonstabstahl vorgesehen, einschließlich des Ausbaus von rund 450 m² Wandputz mit polychlorierten Biphenylen (PCB). Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
64 % ähnlichAbbruch- und Rückbauarbeiten für die Sanierung zweier Schulen in Zeitz
Offen · Frist 24.09.2026
Die Stadt Zeitz beauftragt Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Sanierung der Sekundarschule III und der Grundschule Stadtmitte in Zeitz, Schillerstraße 9 und Pestalozzistraße 5. Der Umfang umfasst unter anderem den Rückbau von 150 Metern elektrischer Leitungen, 3.350 Quadratmetern Kunststoff-Bodenbelägen, 500 Quadratmetern Spanplattenboden, 130 Quadratmetern Leichtbauwänden sowie den Ausbau von 100 Innentüren und 200 Quadratmetern Mineralwolle. Angebote müssen bis zum 24. September 2026 um 7:00 Uhr eingereicht werden.
63 % ähnlichAbbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten am Schulzentrum in Gundelfingen
Freiburg im Breisgau · Offen · Frist 22.09.2026
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beauftragt am Schulzentrum in Gundelfingen Abbruch-, Rückbau- und Schadstoffsanierungsarbeiten. Der Umfang umfasst unter anderem temporäre Wände, Decken, Bodenbeläge, Türen, Fassaden- und Stahlbauteile, technische Leitungen, Sanitär- und Heizungsanlagen sowie den Rückbau schadstoffhaltiger Bauteile und künstlicher Mineralfasern (KMF) auf rund 2.000 m². Angebote können bis zum 22. September 2026, 7:30 Uhr koordinierter Weltzeit, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
62 % ähnlichAbbrucharbeiten beim Umbau der Grundschule Meerdorf
Offen · Frist 23.09.2026
Die Gemeinde Wendeburg vergibt Abbrucharbeiten im Rahmen des Umbaus der Grundschule Meerdorf. Die Schule soll um eine Mensa erweitert und der Sanitärbereich grundlegend saniert werden; außerdem ist die Integration der dort untergebrachten Krippe in den benachbarten Kindergarten mit dessen Erweiterung vorgesehen. Der Standort liegt in Meerdorf im NUTS-Gebiet DE9; die Angebotsfrist endet am 23. September 2026 um 08:00 Uhr.
62 % ähnlichAbbruch-, Schadstoffausbau- und Erdarbeiten für den Neubau der Dieckhausschule
Papenburg · Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Papenburg schreibt Abbruch- und Erdarbeiten für den Neubau der Dieckhausschule in Papenburg aus. Der Auftrag umfasst den Schadstoffausbau und die Entsorgung, die Entrümpelung, die Teilentkernung sowie den Totalabbruch eines eingeschossigen Schulgebäudes mit einer Länge von bis zu 47,70 Metern, einer Breite von bis zu 33,42 Metern und einer Traufhöhe von bis zu 4,10 Metern; außerdem sind unter anderem die Baustelleneinrichtung und die Prüfung auf Medienfreiheit vorgesehen. Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026 um 09:00 Uhr koordinierter Weltzeit.
61 % ähnlichAbbruch des bestehenden Schulgebäudes der Grundschule Rückmarsdorf in Leipzig
Leipzig · Offen · Frist 12.10.2026
Die Stadt Leipzig beauftragt den Abbruch eines bestehenden Gebäudes am Schulstandort An der Friedenseiche 4 in 04178 Leipzig. Die Arbeiten sind Teil der umfassenden Modernisierung und Erweiterung der Grundschule Rückmarsdorf; während der Bauphase ist eine Interimslösung mit Containern vorgesehen. Angebote können bis zum 12. Oktober 2026, 13:00 Uhr, eingereicht werden; den Zuschlag erhält ausschließlich das preislich günstigste Angebot.
60 % ähnlichZimmererarbeiten für Sanierung und Erweiterung einer Grundschule
Herbolzheim · Offen · Frist 13.10.2026
Die Stadt Herbolzheim vergibt Zimmererarbeiten für die umfassende Sanierung und Erweiterung der Grundschule Herbolzheim-Wagenstadt in Herbolzheim. Der Leistungsumfang umfasst Schadstoffsanierungs-, Rückbau- und Demontagearbeiten an bestehenden Dachaufbauten sowie Holztragwerke für Sattel-, Pult- und Flachdächer, Giebelwandkonstruktionen, Dämm-, Beplankungs- und Ausbauarbeiten einschließlich Dachaufbauten und Nebenleistungen. Die Ausführung ist für die Kalenderwochen 19 bis 29 im Jahr 2027 vorgesehen; weitere Termine und Einzelfristen werden mit der Bauleitung abgestimmt.
58 % ähnlichRückbau und Abbruch mehrerer Gebäude an der Grundschule Perl
Perl · Offen · Frist 28.09.2026
Die Gemeinde Perl beauftragt den Rückbau mehrerer Bestandsgebäude auf dem Grundstück der Grundschule in zentraler Lage von Perl. Der Umfang umfasst den vollständigen Abbruch von zwei zweigeschossigen, unterkellerten Doppelhäusern, einer Garagenanlage sowie eines zweigeschossigen Feuerwehrgerätehauses mit Anbau und Schlauchtrockenturm einschließlich erforderlicher Entkernungs-, Sicherungs- und Nebenarbeiten. Die Arbeiten schaffen die Voraussetzungen für die Erweiterung der Grundschule und die Neugestaltung der Vorplätze; die Angebotsfrist endet am 28. September 2026 um 08:00 Uhr.
57 % ähnlichAbbruch von Hofkeller, Dachaufbau und Annexgebäude mit Entsorgung in Dresden
01099 Dresden · Offen · Frist 19.10.2026
Die Landeshauptstadt Dresden vergibt Bauleistungen für den Abbruch eines eingeschränkt begehbaren Hofkellers sowie eines Dachaufbaus mit Annexgebäude in Dresden. Der Umfang umfasst unter anderem Sicherungsmaßnahmen, den Rückbau von Treppen und Überbrückungen, die Herstellung beziehungsweise Erweiterung einer Zufahrt sowie die Entsorgung großer Mengen an Beton, Ziegeln, Asphalt, Metallen, Holz und teerhaltigen Dachpappen. Die Ausführung ist vom 1. März bis zum 30. September 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 15:00 Uhr elektronisch eingereicht werden.
56 % ähnlichAbbrucharbeiten für die Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens
Offen
Die Stadt Barntrup beschafft über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe Abbrucharbeiten im Rahmen der Sanierung und Erweiterung eines Kindergartens. Die Leistung wird in Barntrup in der Region Detmold (NUTS-Code DEA) ausgeführt. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Zeitrahmen liegen nicht vor.
56 % ähnlichRückbau und Abbruch eines einstöckigen Schulgebäudes auf 550 m²
Dietzenbach · Offen · Frist 12.10.2026
Der Kreis Offenbach, Fachdienst Gebäudewirtschaft, beschafft den Rückbau und Abbruch eines einstöckigen Schulgebäudes mit Flachdach in der Region Dietzenbach. Der Leistungsumfang umfasst außerdem den Abbruch und die Entsorgung von Asphaltflächen und weiteren Abbruchmaterialien sowie die Abfuhr von Aushubmaterialien. Das Gebäude steht auf einer Fläche von 550 m²; Angebote müssen bis zum 12. Oktober 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
55 % ähnlichAbbrucharbeiten für die Sanierung der Johannes-Selenka-Schule in Braunschweig
Offen · Frist 21.09.2026
Die Stadt Braunschweig vergibt Abbrucharbeiten im Rahmen der Brandschutz- und Elektrosanierung des Schulgebäudes der Johannes-Selenka-Schule am Inselwall 1A. Vorgesehen sind unter anderem der Abbruch von etwa 6.700 Quadratmetern Abhangdecken, 260 Quadratmetern Mauerwerk und 60 Quadratmetern Leichtbauwänden sowie die Demontage und Entsorgung von rund 19 Drahtglaselementen und 65 Innentüren. Die Frist ist der 21. September 2026; der Standort liegt in Braunschweig, Niedersachsen.
55 % ähnlichInnenraum-Abbrucharbeiten im Immanuel-Kant-Gymnasium Pirmasens
Offen · Frist 25.09.2026
Die Stadtverwaltung Pirmasens, Bereich Gebäudemanagement, beschafft vorbereitende Abbruch- und Rückbauarbeiten für den Umbau von Fachsälen. Im Untergeschoss des Gebäudes E sollen unter anderem Boden- und Wandbeläge, Unterdecken, nichttragende Zwischenwände, Stufenpodeste, Türen, Sanitärtrennwände und weitere Einbauten entfernt werden; außerdem umfasst der Auftrag den Ausbau vorhandener Schadstoffe sowie die Trennung, den Abtransport und die Entsorgung der Materialien. Der Leistungsort ist Pirmasens; die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 08:00 Uhr.
55 % ähnlichBaureifmachung und Bodensanierung für den Neubau der 7. Gesamtschule in Wuppertal
Wuppertal · Offen · Frist 06.10.2026
Die Stadt Wuppertal beauftragt Abbruch-, Aushub- und Entsorgungsarbeiten zur Baureifmachung für den Neubau der 7. Gesamtschule im Raum Wuppertal. Zum Umfang gehören unter anderem die Baustelleneinrichtung, die baubegleitende Kampfmittelberäumung und -freimessung, Erschütterungsmonitoring sowie der Abbruch und die Entsorgung von Belägen auf insgesamt rund 9.250 m² und von Auffüllungen auf etwa 12.500 m³. Die Frist endet am 6. Oktober 2026.
55 % ähnlichErdbau-, Rodungs- und Abbrucharbeiten für den Ausbau der Offenen Ganztagsschule
Offen · Frist 01.10.2026
Die Stadt Korschenbroich beauftragt Erdbau-, Rodungs- und Abbrucharbeiten für den Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS) an der Grundschule Andreas. Die Arbeiten finden an der Pescher Straße 127 in 41352 Korschenbroich statt. Als Frist ist der 1. Oktober 2026, 7:00 Uhr, angegeben; ein Auftragswert und ein Ausführungszeitraum sind nicht genannt.
55 % ähnlichTrockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung einer Grundschule
Sindelfingen · Offen · Frist 09.10.2026
Die Stadt Sindelfingen, Amt für Gebäudewirtschaft, vergibt Trockenbauarbeiten für die Erweiterung und Sanierung der Grundschule JWS-GMS in Maichingen. Zum Umfang gehören unter anderem das Spachteln von etwa 245 m² Wandflächen, rund 112 m² Trockenbau-Verkofferungen für Installationsleitungen, etwa 111 m² Mineralfaserdecken sowie Wandanschlüsse, Kabelauslässe und verschiedene Ausschnitte für Luftauslässe, Leuchten und Lautsprecher. Angebote können bis zum 9. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
53 % ähnlichBaureifmachung und Rohbauarbeiten für ein Interimsschulgebäude in Essen
Essen · Offen · Frist 18.09.2026
Die Stadt Essen, vertreten durch die Immobilienwirtschaft, beschafft vorbereitende Arbeiten zur Baufeldfreimachung und den Rohbau für ein dreigeschossiges, freistehendes Schulgebäude in Containerbauweise an der Frida-Levy-Gesamtschule in Essen. Zum Umfang gehören unter anderem rund 2.100 m² Baulogistikflächen, der Abbruch von etwa 200 m³ Asphalt, eine Baugrube mit rund 1.070 m³ Aushub, ein Gründungspolster mit etwa 750 m³ sowie eine tragende Bodenplatte aus bewehrtem Beton mit rund 332 m³. Der geschätzte Auftragswert beträgt etwa 1,01 Millionen Euro; Angebote können bis zum 18. September 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.
53 % ähnlich
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Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: A+B GmbH
Zuschlagswert: 179.000 EUR · Vertragsschluss: 29.07.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
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Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
262 vergleichbare Verfahren, davon 162 mit erfasstem Zuschlag · 98 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 279.106,02 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 7 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
HENNIG Ingenieure GmbH · Gelsenkirchen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
A&M Bau GmbH · Bebra
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Linkamp GmbH · Anröchte
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
F&R Industriedemontage und Abbruch GmbH · Neunkirchen
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Styrnol Abbrucharbeiten · Dortmund
2 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Wacker GmbH · Filderstadt
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Griep Baulogostik GmbH · Wiesbaden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 1 bei diesem Auftraggeber.
Arning Bauunternehmung GmbH · Steinfurt
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
B. u. W. Bautenschutz · Rheine
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MTN HOCHBAU GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
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Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende in Nordrhein-Westfalen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für Straßenendausbauarbeiten im Oxford Quartier Münster
Stadt Münster, Zentrales Vergabemanagement · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.11.2026
Auftragnehmer: Bauunternehmung Borgmann + Hopster GmbH
Vertragsschluss: 20.05.2025
Zuschlagswert: 795.012,5 EUR
- Straßenendausbau im York-Quartier mit Pflaster-, Asphalt- und Begrünungsarbeiten
Stadt Münster · Münster
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Straßen- und Tiefbau Schmitz GmbH
Zuschlagswert: 2.721.812,6 EUR
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen an Justizvollzugsanstalten im Raum Köln
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Yarmadelen Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten zur Beseitigung von Not- und Störfällen sowie für Instandsetzungen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rohbauarbeiten für Notfallbeseitigung und Instandsetzungen im Gebäudemanagement
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: Eren Bau GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Rahmenvertrag zur Reinigung, Entschlammung und Instandsetzung von Regenrückhaltebecken
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Rheinland · Krefeld
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 20.07.2027
Auftragnehmer: Drekopf Entsorgung & Kanalservice
Vertragsschluss: 20.07.2026
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Tiefbauarbeiten für die Radleitrouten 1 und 2 in Düsseldorf
Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH (IPM) · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 12.11.2028
Auftragnehmer: Knappmann GmbH & Co. Garten- und Landschaftsbau KG +5 weitere
Vertragsschluss: 12.11.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Wartung und Instandsetzung von Klima- und Lüftungsanlagen
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Zentrale · Düsseldorf
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 05.02.2029
Auftragnehmer: K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH
Vertragsschluss: 05.02.2025
Zuschlagswert: 1.395.802,48 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Stadt Drolshagen
57489 · Drolshagen
rathaus@drolshagen.de+492761970-04 erfasste Verfahren, davon 2 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Geschäftsstelle Vergabekammer Westfalen
vergabekammer@brms.nrw.de+49 2514110
KoPart eG
info@kopart.de004921159895755
Kontakt laut Bekanntmachung
rathaus@drolshagen.de+492761970-0
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 17.09.2026, 20:50 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 20.05.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 06.09.2026, 20:41 (Europe/Berlin)
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- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
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