Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: F&R Industriedemontage und Abbruch GmbH

Auftragswert

€748k

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·540629-2026

Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Grabfeldgrundschule

Bayern
Bad Königshofen, Germany·Veröffentlicht 5. Aug. 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenAbbrucharbeitenRueckbauSchulbauOeffentliche BauauftraegeTiefbau
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Bad Königshofen schreibt Abbruch- und Rückbauarbeiten für die Grabfeldgrundschule aus. Es handelt sich um eine Maßnahme im Rahmen des Ersatzneubaus bzw. der Sanierung und Erweiterung der Schule. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abbruch- und Rückbauarbeiten

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Bad Königshofen plant den Ersatzneubau sowie die Sanierung und Erweiterung der Grabfeldgrundschule. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden nun die notwendigen Abbruch- und Rückbauarbeiten ausgeschrieben, um Platz für die neuen Gebäudestrukturen zu schaffen. Es handelt sich um ein einzelnes Los, bei dem der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Da keine genaueren Angaben zum Volumen vorliegen, ist von einem mittleren Auftragswert auszugehen, der für spezialisierte Abbruchunternehmen relevant ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Abbruch- und Rückbauarbeiten

621-2023-3-GS Ersatzneubau bzw. Sanierung mit Erweiterung der Grabfeldgrundschule in Bad Königshofen im Grabfeld

CPV 45111100, 45111000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 5. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an F&R Industriedemontage und Abbruch GmbH · €748k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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