Abbruch- und Rückbauarbeiten einer Wohnanlage in München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.07.2025, 13:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
1.882.422 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
16.06.2025
CPV-Codes
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  • Bauarbeiten (45000000)
  • Baureifmachung (45100000)
  • Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten (45110000)
  • Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung (45111000)
  • Abbrucharbeiten (45111100)
  • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten (45112000)
  • Erdbewegungsarbeiten (45112500)
  • Baustelleneinrichtung (45113000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
386137-2025
Verfahrensnummer
1fc18e83-ed94-4257-9f02-9ff9cb35efe2

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Studierendenwerk München schreibt den Rückbau einer bestehenden Wohnanlage in der Agens-/Adelheidstraße aus. Der Auftrag umfasst neben dem maschinellen Abbruch insbesondere die fachgerechte Schadstoffsanierung der Gebäude. Die Arbeiten sind notwendig, um das Grundstück für einen geplanten Neubau vorzubereiten.

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Leistungsbeschreibung

Das Studierendenwerk München plant den Neubau einer Wohnanlage für Studenten in der Agens-/Adelheidstraße in München. Die dort noch bestehende Wohnanlage soll für den Neubau weichen und soll rückgebaut werden. Im Rahmen der vorangegangenen Gebäudeschadstoffuntersuchungen wurden vermehrt schadstoffhaltige Bauteile festgestellt, die vor dem maschinellen Rückbau fachgerecht unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus den Gebäuden zu entfernen sind. Details hierzu sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Abbruch- und Rückbauarbeiten1.882.422 EUR

    Das Studierendenwerk München plant den Neubau einer Wohnanlage für Studenten in der Agens-/Adelheidstraße in München. Die dort noch bestehende Wohnanlage soll für den Neubau weichen und soll rückgebaut werden. Im Rahmen der vorangegangenen Gebäudeschadstoffuntersuchungen wurden vermehrt schadstoffhaltige Bauteile festgestellt, die vor dem maschinellen Rückbau fachgerecht unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus den Gebäuden zu entfernen sind. Details hierzu sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

    Frist: 16.07.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder dieWertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

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LOT-0000 · Abbruch- und Rückbauarbeiten

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Anforderungen

Gemäß § 123 & 124 GWB Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Zusätzliche Informationen: Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder dieWertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 10.07.2026AuftragsänderungBekanntmachung 477035-2026
  2. 10.09.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 591673-2025

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