Abbruch- und Schadstoffsanierung im Julius-Kühn-Haus der Universität Halle-Wittenberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.03.2026, 13:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
24.02.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung (45111000)
  • Abbrucharbeiten (45111100)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
129979-2026
Verfahrensnummer
a48316b9-32b5-44be-9377-5fc7d11a15c5

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Das Amt für Immobilien- und Baumanagement Magdeburg beschafft Abbrucharbeiten und eine Schadstoffsanierung im Bestandsgebäude des Julius-Kühn-Hauses der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Halle. Der Umfang umfasst unter anderem die Baustelleneinrichtung, die Beräumung und Entsorgung von Inventar sowie die Sanierung von künstlichen Mineralfasern, polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Asbest und Blei. Betroffen ist eine Brutto- beziehungsweise Netto-Grundfläche von etwa 4.780 beziehungsweise 3.970 Quadratmetern; vorgesehen sind bis zu vier getrennte Schutzbereiche und der Rückbau schadstoffbelasteter Materialien, darunter mehrere hundert laufende Meter belasteter Rohrdämmungen. Ein Zeitrahmen ist nicht angegeben.

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Leistungsbeschreibung

KKE 302 Abbruch nicht statisch, Schadstoffsanierung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · GNUE: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Sanierung und Umbau "Kühnhaus" - KKE 302 Abbruch nicht statisch, Schadstoffsanierung

    • Umfangreiche Abbruch- und Schadstoffsanierung im Bestandsgebäude des Julius-Kühn-Haus mit einer BGF/NGF von ca. 4.780 m²/3.970 m² • Einrichten der Baustelle mit diversen Transportmaterial sowie Schutzeinrichtungen • Beräumung und Entsorgung von losem Inventar • KMF-, PAK-, Asbest- und Bleisanierung mit Einrichtung von bis zu vier getrennten Schwarzbereichen • Rückbau und Entsorgung schadstoffbelasteter Abbruchmaterialien, u. a. mehrere hundert laufende Meter KMF-belasteter Rohrdämmungen • Unterdruckhaltung und Luftreinigung mittels zentraler HEPA-Filteranlage mit mindestens 8-fachem Luftwechsel pro Stunde für jeweils 4 Sanierungsabschnitte • Analytik und Entsorgungsmanagement: 20 Containerbeprobungen nach LAGA/EBV sowie 5 erweiterte Deklarationsanalysen gemäß Deponieverordnung, inkl. vollständiger Abfallnachweisführung

    Frist: 31.03.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

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Anforderungen

gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129 des Strafgesetzbuchs (StGB) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 1 EU VOB/A i. V. m. § 129a des Strafgesetzbuchs (StGB) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A i. V. m. § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 3 EU VOB/A i. V. m. § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 4 EU VOB/A i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 5 EU VOB/A i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 6 EU VOB/A i. V. m. § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 7 EU VOB/A i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 9 EU VOB/A i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) gemäß § 6e Abs. 1 Nr. 10 EU VOB/A i. V. m. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Formblatt 213 VHB und das Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm werden nicht nachgefordert. Fehlen diese Unterlagen, wird das Angebot ausgeschlossen!

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 612244-2026

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