Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Konrad Kreppold GmbH

Auftragswert

€31k

Zuschlag am

29. Juni 2026

TED·455145-2026

Abbruch und Entsorgung eines Holzdachstuhls

Bayern
Augsburg, Germany·Veröffentlicht 2. Juli 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungAbbruchEntsorgungDachbauOeffentliche VerwaltungBauleistungen
Auftragswert
€42k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Landkreis Augsburg schreibt den Rückbau und die fachgerechte Entsorgung eines bestehenden Holzdachstuhls aus. Der Umfang umfasst ca. 470 m² Dämmung, eine zweilagige Schalungsbahn sowie ca. 25 m³ Holz inklusive Verbindungsmitteln. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und rein über den Preis entschieden.

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Rückbau und Entsorgung bestehender Holzdachstuhl mit ca. 470m² Dämmung und 2-lagiger Schalungsbahn und ca. 25m³ Holz, inkl. aller Verbindungsmittel

VergabeHero-Einschätzung

Der Landkreis Augsburg sucht ein Unternehmen für den Rückbau und die Entsorgung eines Holzdachstuhls. Die Arbeiten beinhalten das Entfernen von etwa 470 Quadratmetern Dämmmaterial, einer zweilagigen Schalungsbahn sowie rund 25 Kubikmetern Holz inklusive aller Befestigungselemente. Es handelt sich um ein klassisches Abbruchprojekt, bei dem der Zuschlag ausschließlich an den günstigsten Anbieter vergeben wird. Der geschätzte Auftragswert liegt bei rund 42.441 Euro.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Abbruch Dachstuhl
€42k

Rückbau und Entsorgung bestehender Holzdachstuhl mit ca. 470m² Dämmung und 2-lagiger Schalungsbahn und ca. 25m³ Holz, inkl. aller Verbindungsmittel

CPV 45111100
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100% Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 29. Juni 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Konrad Kreppold GmbH · €31k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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