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Abbruch und Entsorgung eines ehemaligen Ausbildungsgebäudes in der Franz-Josef-Strauß-Kaserne

Bayern
Weilheim, Germany·Veröffentlicht 30. Juni 2026
BauleistungenÖffentliche VerwaltungBauwesenAbbrucharbeitenEntsorgungOeffentliche VerwaltungBauleistungenKasernenbau
Auftragswert
~€400k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
4. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Staatliche Bauamt Weilheim schreibt den Abbruch und die fachgerechte Entsorgung eines ehemaligen Ausbildungsgebäudes sowie eines Nebengebäudes in der Franz-Josef-Strauß-Kaserne in Altenstadt aus. Die Arbeiten umfassen eine Gesamtfläche von rund 4.850 Quadratmetern über mehrere Geschosse. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich nach dem Preis bewertet.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abbruch und Entsorgung eines ehemaligen Ausbildungsgebäudes in der Franz-Josef-Strauß Kaserne in Altenstadt. Das L-förmige Gebäude wurde Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre errichtet, ist teilunterkellert und hat bis zu drei Stockwerke. Zum Gebäudekomplex gehört auch ein kleines, eingeschossiges und ebenfalls teilunterkellertes Nebengebäude. Auftraggeber: Staatliches Bauamt Weilheim Auftragsort: FJS Kaserne Altenstadt

VergabeHero-Einschätzung

Das Staatliche Bauamt Weilheim plant den Abriss eines ehemaligen Ausbildungsgebäudes und eines dazugehörigen Nebengebäudes in der Franz-Josef-Strauß-Kaserne in Altenstadt. Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um einen L-förmigen Bau aus den 1960er Jahren mit bis zu drei Stockwerken und Teilunterkellerung. Insgesamt müssen rund 4.850 Quadratmeter Nutzfläche fachgerecht abgebrochen und entsorgt werden. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei der günstigste Preis das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe ist.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Erklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Nachweis über Nichtvorliegen von Verstößen gegen das Mindestlohngesetz

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Abbrucharbeiten Gebaeude 11

Abbruch und Entsorgung eines ehemaligen Ausbildungsgebäudes in der Franz-Josef-Strauß Kaserne in Altenstadt. Das L-förmige Gebäude wurde Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre errichtet, ist teilunterkellert und hat bis zu drei Stockwerke. Zum Gebäudekomplex gehört auch ein kleines, eingeschossiges und ebenfalls teilunterkellertes Nebengebäude. Nutzflächen vom Haupt- und Nebengebäude Keller ca. 750qm EG inklusive Nebengebäude ca. 1.900qm OG ca. 1.700qm Dach ca. 500qm

CPV 45000000Frist 4. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 4. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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