Instandsetzung der Mühlbachtalbrücke an der A81
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt die Bauwerksinstandsetzung der Mühlbachtalbrücke (BW 7618 597) an der Bundesautobahn A81. Das Los umfasst Abbruch und Herstellung neuer Kappen (ca. 2.360 lfm), neue Abdichtung und Belag (ca. 14.100 m²), Fahrbahnübergangskonstruktion (ca. 62 lfm), Betoninstandsetzung (ca. 870 m²) sowie Asphaltarbeiten (ca. 46.000 m²). Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
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A81, BWI Mühlbachtalbrücke BW 7618 597, Bauwerksinstandsetzung
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südwest – vergibt die Instandsetzung der Mühlbachtalbrücke an der A81 im Bereich Baden-Württemberg. Bei diesem Projekt handelt es sich um eine Brückensanierung, die verschiedene Gewerke umfasst: Die Betoninstandsetzung (ca. 870 m²), der Einbau neuer Kappen auf etwa 2.360 Metern Länge, die Erneuerung der Abdichtung und des Belags auf rund 14.100 m² sowie Asphaltarbeiten auf etwa 46.000 m². Die Bauarbeiten erfolgen an einer stark befahrenen Autobahnbrücke, was besondere verkehrstechnische und sicherheitstechnische Anforderungen mit sich bringt. Bewerber müssen Nachweise zur Eignung gemäß §§ 123 und 124 GWB vorlegen und die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher sowie steuerlicher Pflichten belegen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis Zahlung Sozialversicherungsbeiträge
- Nachweis Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Möglichkeit zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
- Nachweis der fachlichen Eignung für Brückeninstandsetzung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 Lot- Abbruch und Herstellung neuer Kappen: ca. 2.360 lfm - Neue Abdichtung und Belag: ca. 14.100 m2 - Fahrbahnübergangskontruktion: ca. 62 lfm - Betoninstandsetzung: ca. 870 m2 - Asphaltarbeiten ca. 46.000 m2
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 20. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung