Planungsbegleitende Vermessung mit Mobile Laserscanning für Autobahn A72
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt planungsbegleitende Vermessungsleistungen für einen rund 8 km langen Abschnitt der BAB A72 Süd (km 95.0–103.1, beide Richtungsfahrbahnen). Der Auftrag umfasst Mobile Laserscanning, die Einrichtung und Überprüfung von Passpunkten, tachymetrische Ergänzungsmessungen sowie die Erfassung von Anschlussstellen, einer PWC-Anlage und einer Mittelstreifenüberfahrt. Der geschätzte Auftragswert beträgt ca. 186.000 EUR.
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A72 süd, km 95.0 - 103.1, beide Richtungsfahrbahnen -planungsbegleitende Vermessung inkl. Mobiles Laserscanning
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Ost (Halle/Saale) vergibt Vermessungsleistungen für einen Abschnitt der Autobahn A72 im Bereich zwischen km 95.0 und 103.1 in Sachsen-Anhalt. Bei dem Auftrag geht es um planungsbegleitende Vermessungen, die sogenanntes Mobile Laserscanning auf etwa 8 Kilometern umfassen – dabei wird mit einem fahrenden Fahrzeug die Autobahn und ihr Umfeld vermessen, um präzise 3D-Daten für die weitere Planung zu erhalten. Zusätzlich müssen Passpunkte eingerichtet, das bestehende Festpunktfeld überprüft und verschiedene Infrastrukturelemente wie Anschlussstellen und eine Rastanlage erfasst werden. Bieter müssen nachweisen, dass keine Ausschlussgründe nach GWB vorliegen und die üblichen Nachweise zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erbringen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Mindestlohngesetz, Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Eignungsnachweis über Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis oder AVPQ) möglich
- Referenzen für vergleichbare Vermessungsleistungen im Straßenbau
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotAbweichend vom Projekttitel ergibt sich der Vermessungsabschnitt "Mobiles Laserscanning" auf ca. 8 km im Bereich der BAB A72süd •Einrichtung von Passpunkten für das Mobile Laserscanning •Überprüfung vorhandenes Festpunktfeld •tachymetrische Ergänzungsmessungen auf den Autobahnen und weiterhin je 20 m beidseitig bis zur Projektgrenze •Erfassung von 1 Anschlußstellen beidseitig, 1 PWC-Anlage beidseitig •1 Mittelstreifenüberfahrten •Lage- und Höhenbestimmung der Passpunkte im geforderten Bezugssystem •Bestandsdatenauswertung (Herstellen Punktwolke und digitale Bestandsdaten) •Berechnung DGM •Beantragung und Einholung VAO •Verkehrssicherung von Arbeitsstellen kürzerer Dauer (aufbauen, vorhalten, warten, instandsetzen, betreiben und abbauen gemäß RSA 21 sowie ZTV-SA)
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality35%
siehe Dokument "A01_Zuschlagskriterien"
- quality35%
siehe Dokument "A01_Zuschlagskriterien"
- price30%
Honorar/Preis
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung