Planungsbegleitende Vermessung mit Mobile Laserscanning für Autobahnabschnitt A72
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes vergibt eine planungsbegleitende Vermessung für den Autobahnabschnitt A72 zwischen km 86.22/81.9 und km 95.0 in Richtung Leipzig und Hof. Die Leistung umfasst die Erstellung einer georeferenzierten und klassifizierten lückenlosen Punktwolke mittels Mobile Laserscanning (MLS) sowie die Erstellung aktueller digitaler 3D-Bestandsdaten. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 261.000 EUR.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A72, km 87.22 - 95.0 -planungsbegleitende Vermessung inkl. Mobiles Laserscanning
Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Ost mit Sitz in Halle (Saale) vergibt eine planungsbegleitende Vermessung für einen etwa 8 bis 13 Kilometer langen Abschnitt der Autobahn A72. Das Projekt umfasst Mobile Laserscanning (MLS), also die Erfassung der Autobahn mit einem fahrzeugbasierten Laserscanner, die Vermarkung von Passpunkten sowie die Erstellung einer georeferenzierten und klassifizierten 3D-Punktwolke als Grundlage für die weitere Planung. Der geschätzte Auftragswert liegt bei etwa 261.000 EUR, die Angebotsfrist endet im Mai 2026. Bieter müssen keine besonderen Zertifikate nachweisen, müssen aber belegen, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis keiner Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB
- Nachweis keiner Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB
- Nachweis ordnungsgemäßer Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis ordnungsgemäßer Steuerzahlung
- Eigenerklärung zur Eignung (bei nicht präqualifizierten Unternehmen)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotAbweichend vom Projekttitel, erstreckt sich das Projektgebiet über den folgenden Autobahnabschnitt. A72süd, km 86.22 - 95.0, Richtungsfahrbahn LEIPZIG A72süd, km 81.9 - 95.0, Richtungsfahrbahn HOF Folgende Vermessungsleistungen sind im Projektgebiet zu erbringen: • Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen • Vermarkung und Bestimmung der Passpunkte für das MLS • Erstellung einer georeferenzierten und klassifizierten lückenlosen Punktwolke • Erstellung aktueller digitaler 3D-Bestandsdaten inkl. Darstellung der 3D-Leitungsbestandsdaten und des Fernmeldekabels • Herstellung eines vermessungstechnischen Grundlagenplans mit allen wesentlichen Bestandteilen der Fahrbahn, der Entwässerung, der Mittelstreifenüberfahrten und der Straßenausstattung unter Hinzuziehung der vorhandenen Bestandsdaten • Erstellung eines digitalen Geländemodelles • Aufmaß von Entwässerungsanlagen im Bereich des Mittelstreifens, der Fahrbahnränder und im Bankett- und Seitenbereich • tachymetrische bzw. GNSS-Erfassung von nicht eindeutig durch MLS erkenn- und messbaren Objekten, wie z.B. verdeckter Fahrbahnkanten, Details an Lärmschutzwänden, Details an Stützmauern, Details an Brücken, Details an Kragarmen, Verkehrsschildern und -zeichen, Gräben, Mulden, Zäune
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality35%
siehe Dokument "A01_Zuschlagskriterien"
- quality35%
siehe Dokument "A01_Zuschlagskriterien"
- price30%
Honorar/Preis
Zeitplan
- 7. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung