Objektplanung Verkehrsanlagen für Sanierungsmaßnahmen an der A72

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Objektplanung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI § 47 für Sanierungsabschnitte der A72 zwischen Hartenstein und Chemnitz-Rottluff aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie besondere Leistungen wie Bestandsaufnahmen und Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Der geschätzte Auftragswert beläuft sich auf rund 751.617 EUR.
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A72_AS Hartenstein - AS Chemnitz-Süd A72, FBE AS Stollberg-Nord - AS Chemnitz-Rottluff, FR Leipzig Objektplanung Lph 1-6
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Planungsdienstleister für die Sanierung von Fahrbahnbereichen auf der Autobahn A72 in Sachsen. Konkret geht es um die Objektplanung für Verkehrsanlagen in den Abschnitten zwischen den Anschlussstellen Hartenstein und Chemnitz-Süd sowie Stollberg-Nord und Chemnitz-Rottluff in Fahrtrichtung Leipzig. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 6 nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), was von der Grundlagenermittlung bis zur Vorbereitung der Vergabe reicht, sowie zusätzliche Leistungen wie Bestandsaufnahmen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren, wobei neben dem Preis auch die Qualität der eingereichten Referenzen und die Terminplanung eine entscheidende Rolle spielen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zu § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz und § 19 Mindestlohngesetz
- Einhaltung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Vorlage einer Eigenerklärung zur Eignung oder Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
1 LotA72, FBE AS Hartenstein - AS Chemnitz-Süd, FR Leipzig A72, FBE AS Stollberg-Nord - AS Chemnitz-Rottluff, FR Leipzig - Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, Besondere Leistungen -Objektplanung Verkehrsanlagen Lph. 1, 2, 3, 5 und 6 für Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Fahrbahn BAB A72 Hof-Leipzig, FBE zwischen AS Hartenstein und AS Chemnitz-Süd, Fahrtrichtung Leipzig sowie zwischen AS Zwickau-Nord und AS Chemnitz-Rottluff -Besondere Leistungen (Aufnahme Bestand FRS, Wirtschaftlichkeitsprüfung, Ausarbeiten Verkehrsführungskonzepte, Aufstellen SiGe-Plan, statischer Nachweis FRS auf Bauwerken, Planung Instandsetzungsmaßnahmen an diversen Bauwerken, Aufstellen genehmigungsfähiger Markierungs- und Beschilderungsplanung, Aufstellen Kontrollprüfungsausschreibun-gen) -BIM-Leistungen (Erstellung BIM-Abwicklungsplan, BIM-Mobilisierung, Erfassung und Model-lierung Bestandsdaten sowie bestehendes Gelände, Modellierung bestehender Verkehrsanla-ge sowie Ingenieurbauwerke, Modellierung Vorzugsvariante Planung, Koordination Fach- und Teilmodelle, Mengen- und Kostenermittlung, 4D-Bauphasenplan und -terminplan, Modellbasierte LV-Erstellung
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- quality35%
Personenbezogene Referenzen Objektplanung Verkehrsanlage
- quality35%
Terminplanung
- price30%
Preis/Honorar Für o.g. Zuschlagskriterium Honorar/Preis erfolgt die Bewertung abweichend der Standardbewertung gemäß HVA-F. Abweichend wird mit folgender Bewertungsformel berechnet: = (5 x [(niedrigste Wertungssumme x 4,0) - Wertungssumme des jeweiligen Bieters])/ niedrigste Wertungssumme x 3,0 0 Punkte erhält ein Angebot mit bzw. größer dem 4,0-fachen des niedrigsten Preises.
Zeitplan
- 3. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung