Herstellung von Verkehrszeichenträgern auf der A59 und A40

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Herstellung und Montage von mehreren Verkehrszeichenträgern an den Autobahnen A59 und A40 im Raum Duisburg aus. Das Projekt umfasst insgesamt sechs Bauwerke und ist auf eine Ausführungsdauer von etwa drei Jahren angelegt. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
Vollständige Beschreibung anzeigen
AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, A59, Verkehrszeichenträger für HBL 2 Herstellung der Verkehrszeichenträger BW 215.1 auf der A59 FR DÜSS, BW 270 -Rampe B-D und die Verkehrszeichenträger BW 245, 248, 267 und 268 auf der A40 in FR Essen
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Errichtung von insgesamt sechs neuen Verkehrszeichenträgern im Bereich des Autobahnkreuzes Duisburg. Dabei handelt es sich um Stahlkonstruktionen zur Befestigung von Verkehrsschildern und Signalanlagen an der A59 in Fahrtrichtung Düsseldorf sowie an der A40 in Fahrtrichtung Essen. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von rund 1.090 Tagen ausgelegt, was etwa drei Jahren entspricht. Da die Vergabe rein über den Preis erfolgt, ist eine effiziente Kalkulation der Material- und Montagekosten entscheidend für den Erfolg der Ausschreibung.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA59, Verkehrszeichenträger für HBL 2 Herstellung Bauwerk 215.1 - VZT A59 FR DÜSS Herstellung Bauwerk 245 - VZT A40 FR E Herstellung Bauwerk 248 - VZT A40 FR E Herstellung Bauwerk 267 - VZT A40 FR E Herstellung Bauwerk 268 - VZT A40 FR E Herstellung Bauwerk 270 - VZT Rampe B-D
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 19. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 28. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung