Verkehrssicherungsmaßnahmen für Hauptbaulose auf der A40 und A59 im Raum Duisburg

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Hauptbaulose 1 und 2 auf der A40 und A59 im Bereich Duisburg aus. Der Auftrag umfasst die Einrichtung und Unterhaltung von Verkehrssicherungen sowie den Betrieb mobiler Stauwarnanlagen. Die Vertragslaufzeit beträgt 1200 Tage.
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AK Duisburg (A 40) - AS Duisburg-Marxloh, A59, Verkehrssicherung für HBL 1 u. 2 Verkehrssicherungsmaßnahmen auf der A40 und der A59, für die Arbeiten der Hauptbaulose 1 und 2.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Verkehrssicherung im Zuge von Bauarbeiten auf der A40 und A59 im Raum Duisburg. Konkret geht es um die Absicherung der Hauptbaulose 1 und 2, was unter anderem die Aufstellung von Verkehrssicherungen und den Betrieb mobiler Stauwarnanlagen beinhaltet. Der Auftrag läuft über einen Zeitraum von 1200 Tagen, was etwa 3,3 Jahren entspricht. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, ist die Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben zur Zuverlässigkeit und Sozialversicherungspflicht zwingend erforderlich.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA59, Verkehrssicherung für HBL 1 u. 2 Verkehrssicherung A 40 und AK Duisburg Verkehrssicherung AS Meiderich Verkehrssicherungen k. Dauer Mobile Stauwarnanlage (mStwA)
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung