Verkehrssicherung und Markierungsarbeiten auf der A59 zwischen AK Duisburg-Süd und AS Duisburg-Wanheimerort
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Verkehrssicherungs- und Markierungsarbeiten für den sechsstreifigen Ausbau der A59 im Bereich Duisburg aus. Der Auftrag umfasst die Herstellung von Längsmarkierungen sowie die Aufstellung von temporären Schutzeinrichtungen und Stauwarnanlagen. Die Ausführungsdauer ist auf 606 Tage angesetzt.
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AK Duisburg-Süd bis AS Duisburg-Wanheimerort, A59 Verkehrssicherung Buchholz-Wanh, 6-str.
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Auftragnehmer für die Verkehrssicherung und Fahrbahnmarkierung im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A59 zwischen dem Autobahnkreuz Duisburg-Süd und der Anschlussstelle Duisburg-Wanheimerort. Zu den Kernaufgaben gehören das Aufbringen von rund 47 Kilometern Längsmarkierung mittels Kaltplastik und Folie sowie die Installation von temporären Schutzeinrichtungen und mobilen Stauwarnanlagen. Das Projekt erstreckt sich über einen Zeitraum von etwa 606 Tagen. Da es sich um eine sicherheitskritische Infrastrukturmaßnahme handelt, ist eine präzise Ausführung gemäß den technischen Vorgaben für Autobahnen erforderlich.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA59 Verkehrssicherung Buchholz-Wanh, 6-str. ca. 18.940 m Längsmarkierung Typ II herstellen (Kaltplastikmasse) ca. 28.200 m Längsmarkierung Typ II herstellen (Folie) ca. 10.130 m TSE T3 W2 aufstellen ca. 100 m TSE H2W3 aufstellen ca. 1.905 m TSE H1W4 aufstellen ca. 7 St AQ aufstellen (mobile Stauwarnanlage) ca. 5 St MQ aufstellen
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 24. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung