Verkehrs- und Leiteinrichtungen an der A5 bei Hartheim

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Installation von Verkehrs- und Leiteinrichtungen an der A5 im Bereich Hartheim aus. Es handelt sich um ein Bauprojekt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und nach dem reinen Preisprinzip bewertet.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A5, Hartheim - Verkehrs- und Leiteinrichtung
Die Autobahn GmbH des Bundes plant die Errichtung von Verkehrs- und Leiteinrichtungen an der Autobahn A5 im Bereich Hartheim. Ziel des Projekts ist die Modernisierung oder Ergänzung der verkehrstechnischen Ausstattung, um den Verkehrsfluss und die Sicherheit auf diesem Autobahnabschnitt zu gewährleisten. Da es sich um ein offenes Verfahren handelt, können sich interessierte Unternehmen direkt um den Auftrag bewerben. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises. Bewerber müssen die üblichen Nachweise zur Eignung, wie die Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten sowie die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards, erbringen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die Erfüllung der Sozialversicherungspflichten
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
- Nachweis zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes und Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
Aufteilung in Lose
1 LotA5, Hartheim - Verkehrs- und Leiteinrichtung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 17. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 17. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung