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Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt A46 Fleher Brücke

Nordrhein-Westfalen
Krefeld, Germany·Veröffentlicht 3. Aug. 2026
Marketing und KommunikationBeratungsdienstleistungenÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturOeffentlichkeitsarbeitKommunikationInfrastrukturprojektAutobahn GmbhOeffentliche Verwaltung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
8. Sept. 2026
37 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit für das Infrastrukturprojekt A46 Fleher Brücke aus. Der Auftrag umfasst die strategische Kommunikation und Begleitung des Bauvorhabens. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.

Vollständige Beschreibung anzeigen

A46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Sanierung oder den Neubau der Fleher Brücke auf der Autobahn A46. Ziel ist es, die Öffentlichkeit professionell über den Fortschritt und die Auswirkungen des Bauprojekts zu informieren und die Kommunikation zu steuern. Da es sich um ein bedeutendes Infrastrukturvorhaben handelt, ist eine kontinuierliche und transparente Informationsarbeit für die Akzeptanz in der Region entscheidend. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: A46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit)

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
  • Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
  • Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000A46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit

A46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit

CPV 79416000Frist 8. Sept. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Honorar/Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 3. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 8. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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