Öffentlichkeitsarbeit für das Projekt A46 Fleher Brücke

Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit für das Infrastrukturprojekt A46 Fleher Brücke aus. Der Auftrag umfasst die strategische Kommunikation und Begleitung des Bauvorhabens. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren mit dem Preis als alleinigem Zuschlagskriterium.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Öffentlichkeitsarbeit rund um die Sanierung oder den Neubau der Fleher Brücke auf der Autobahn A46. Ziel ist es, die Öffentlichkeit professionell über den Fortschritt und die Auswirkungen des Bauprojekts zu informieren und die Kommunikation zu steuern. Da es sich um ein bedeutendes Infrastrukturvorhaben handelt, ist eine kontinuierliche und transparente Informationsarbeit für die Akzeptanz in der Region entscheidend. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, was bedeutet, dass das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: A46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA46 Fleher Brücke, Öffentlichkeitsarbeit
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Honorar/Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 8. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung