Örtliche Bauüberwachung für den Ausbau der RWBA Wislade an der A45
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die örtliche Bauüberwachung für den Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) Wislade im Zuge des Ersatzneubaus der Rahmede-Talbrücke an der A45 aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Ingenieurleistungen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.
Vollständige Beschreibung anzeigen
A45 LÜD/Rahmede, Ausbau RWBA Wislade - Örtliche Bauüberwachung
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die örtliche Bauüberwachung beim Ausbau der Regenwasserbehandlungsanlage (RWBA) Wislade. Dieses Projekt ist Teil der umfangreichen Infrastrukturmaßnahmen rund um den Ersatzneubau der Rahmede-Talbrücke an der Autobahn A45 in Westfalen. Die Aufgabe umfasst die fachliche Überwachung der Bauausführung vor Ort, um die Einhaltung der technischen Vorgaben und Qualitätsstandards sicherzustellen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren ausgeschrieben und allein nach dem günstigsten Preis vergeben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 LotA45, LÜD/Rahmede, Ausbau RWBA Wislade Örtliche Bauüberwachung
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Alleiniges Wertungskriterium Preis
Zeitplan
- 9. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 13. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung